Berufsverbot
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Berufsverbot
100327
15407147
2006-04-06T10:53:44Z
Samuel Sprachforscher
149633
Das '''Berufsverbot''' ist in Deutschland aus Juristensicht und in deren Sprache ''„eine gesetzliche Folge oder [[Maßregel der Besserung und Sicherung]] aus der [[Urteil|Verurteilung]] wegen einer [[Straftat]]“''. Es greift unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 [[Grundgesetz|GG]] ein.
Im üblichen Sprachgebrauch in den alten Bundesländern wird auch die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund des bis heute angewendeten [[Radikalenerlass]]es als Berufsverbot bezeichnet.
Historische Beispiele für Berufsverbote sind die Entlassungen von [[Juden]] und politischen Gegnern des [[Nationalsozialismus]] in Folge des [[Berufsbeamtengesetz]]es vom 7. April 1933 sowie die nach 1945 von den Alliierten Siegermächten gegen politisch belastete Filmkünstler verhängten Arbeitsverbote.
===Gesetzliche Folge===
Als gesetzliche Folge tritt das Berufsverbot stets ein, sofern die Verurteilung wegen eines [[Insolvenzdelikt]]es (§§ 283 - 283d [[StGB]]) erfolgt. Die [[Geschäftsführer|Geschäftsführung]] einer [[GmbH]] ist dann für fünf Jahre untersagt.
===Maßregelanordnung===
Als Maßregelanordnung wird das Berufsverbot verhängt, wenn sich die [[Rechtswidrigkeit|rechtswidrige]] Tat als [[Missbrauch]] der [[Berufsfreiheit|Berufs-]] und / oder [[Gewerbefreiheit]] darstellt. Voraussetzung der Anordnung ist nach §§ 70, 62 StGB neben dem Missbrauch eine Wiederholungsgefahr sowie die [[Verhältnismäßigkeit]] des Berufsverbotes.
Die Anordnung kann zur [[Bewährung]] ausgesetzt werden (§ 70a StGB).
===Rechtsfolge===
Das Berufsverbot bedeutet schließlich die Unterbindung jeder Berufsausübung in dem Berufs- oder Gewerbezweig für maximal fünf Jahre. Nur ausnahmsweise ist keine Befristung vorzusehen.
===Zuwiderhandlungen===
Der Verstoß gegen das (strafgerichtliche) Berufsverbot stellt eine Straftat dar, die nach § 145c StGB mit [[Freiheitsstrafe]] bis zu einem Jahr oder [[Geldstrafe]] bestraft werden kann.
===Siehe auch===
[[Radikalenerlass]]
{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Sanktionenrecht]]
[[da:Berufsverbot]]
[[en:Berufsverbot]]
Diese Version des Artikels stammt vom 10.05.2006.
Der Inhalt dieser Seite basiert auf dem Artikel
„Berufsverbot“ aus der freien Enzyklop�die
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