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Berufsverbot




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.7alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Berufsverbot 100327 15407147 2006-04-06T10:53:44Z Samuel Sprachforscher 149633 Das '''Berufsverbot''' ist in Deutschland aus Juristensicht und in deren Sprache ''„eine gesetzliche Folge oder [[Maßregel der Besserung und Sicherung]] aus der [[Urteil|Verurteilung]] wegen einer [[Straftat]]“''. Es greift unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 [[Grundgesetz|GG]] ein. Im üblichen Sprachgebrauch in den alten Bundesländern wird auch die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund des bis heute angewendeten [[Radikalenerlass]]es als Berufsverbot bezeichnet. Historische Beispiele für Berufsverbote sind die Entlassungen von [[Juden]] und politischen Gegnern des [[Nationalsozialismus]] in Folge des [[Berufsbeamtengesetz]]es vom 7. April 1933 sowie die nach 1945 von den Alliierten Siegermächten gegen politisch belastete Filmkünstler verhängten Arbeitsverbote. ===Gesetzliche Folge=== Als gesetzliche Folge tritt das Berufsverbot stets ein, sofern die Verurteilung wegen eines [[Insolvenzdelikt]]es (§§ 283 - 283d [[StGB]]) erfolgt. Die [[Geschäftsführer|Geschäftsführung]] einer [[GmbH]] ist dann für fünf Jahre untersagt. ===Maßregelanordnung=== Als Maßregelanordnung wird das Berufsverbot verhängt, wenn sich die [[Rechtswidrigkeit|rechtswidrige]] Tat als [[Missbrauch]] der [[Berufsfreiheit|Berufs-]] und / oder [[Gewerbefreiheit]] darstellt. Voraussetzung der Anordnung ist nach §§ 70, 62 StGB neben dem Missbrauch eine Wiederholungsgefahr sowie die [[Verhältnismäßigkeit]] des Berufsverbotes. Die Anordnung kann zur [[Bewährung]] ausgesetzt werden (§ 70a StGB). ===Rechtsfolge=== Das Berufsverbot bedeutet schließlich die Unterbindung jeder Berufsausübung in dem Berufs- oder Gewerbezweig für maximal fünf Jahre. Nur ausnahmsweise ist keine Befristung vorzusehen.
===Zuwiderhandlungen=== Der Verstoß gegen das (strafgerichtliche) Berufsverbot stellt eine Straftat dar, die nach § 145c StGB mit [[Freiheitsstrafe]] bis zu einem Jahr oder [[Geldstrafe]] bestraft werden kann. ===Siehe auch=== [[Radikalenerlass]] {{Rechtshinweis}} [[Kategorie:Sanktionenrecht]] [[da:Berufsverbot]] [[en:Berufsverbot]]




Diese Version des Artikels stammt vom 10.05.2006.



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