Beschluss (Gericht)
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Beschluss (Gericht)
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2006-01-21T22:51:40Z
Alkibiades
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/* Bildbeispiel für einen Beschluss */
Ein '''Beschluss''' ist eine Form, in der die [[Entscheidung (Gericht)|Entscheidung]] eines einzelnen Richters, eines aus mehreren Richtern bestehenden [[Spruchkörper]]s oder eines [[Rechtspfleger]]s ergehen kann. Eine andere Form ist das [[Urteil]].
In welcher Form zu entscheiden ist, regelt jeweils das Gesetz.
Im [[Zivilprozess]] werden Beschlüsse in der Regel dann erlassen, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein nach [[Entscheidung nach Lage der Akten|Lage der Akten]] ergehen kann oder nach freigestellter mündlicher Verhandlung. Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, während für Entscheidungen, die über den [[Klage]]antrag ganz oder teilweise abschließend entscheiden, in der Regel die Urteilsform vorgeschrieben ist. Es gibt aber auch verfahrensabschließende Beschlüsse.
Beschlüsse und Urteile unterscheiden sich auch in der Art und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch [[Rechtsmittel]].
In manchen Verfahrensarten wird generell durch Beschluss entschieden, so insbesondere in der [[Freiwillige Gerichtsbarkeit|freiwilligen Gerichtsbarkeit]].
== Bildbeispiel für einen Beschluss ==
Image:Einstweilige1.png
Image:Einstweilige2.png
{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Prozessrecht]]
Diese Version des Artikels stammt vom 20.03.2006.
Der Inhalt dieser Seite basiert auf dem Artikel
„Beschluss (Gericht)“ aus der freien Enzyklop�die
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