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Bundesminister




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.6alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Bundesminister 587 14172127 2006-03-01T13:34:35Z Tsor 2161 Änderungen von [[Benutzer:84.182.98.102]] rückgängig gemacht und letzte Version von [[Benutzer:Tsor]] wiederhergestellt '''Bundesminister''' heißen in [[Deutschland]] und [[Österreich]] die Mitglieder der Bundesregierung. ==Deutschland== Die Minister bilden - zusammen mit dem [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] - die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] (Artikel 62 [[Grundgesetz|GG]]). Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom [[Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsident]]en ernannt (oder entlassen) und auf die [[Verfassung]] ([[Grundgesetz]]) vereidigt. Minister leiten ein Fachressort (Geschäftsbereich) in eigener Verantwortung, jedoch im Rahmen der [[Richtlinienkompetenz]] des Bundeskanzlers. Sonderstellungen haben der * ''Bundesminister der Verteidigung'', der die Befehlsgewalt über die [[Streitkräfte]] ausübt (Artikel 65a [[Grundgesetz|GG]]) und der * ''Bundesminister der Finanzen'', der den Vollzug der [[Haushaltsplan|Haushaltspläne]] auch der übrigen Ministerien kontrolliert und außerplanmäßigen Ausgaben oder Überschreitungen des Haushaltsansatzes [[Zustimmung|zustimmen]] muss (Artikel 112 GG).
Bundesminister können, müssen aber nicht Mitglied des [[Deutscher Bundestag|Bundestages]] sein. Sie dürfen während ihrer Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Ihr Amt endet durch Entlassung auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder mit jeder Beendigung des Amtes des Bundeskanzlers. ''"Ein Minister ist ein Staatsdiener mit eintägiger Kündigungsfrist."'' (Dr. h.c. [[Georg Leber]], Bundesminister für Verkehr (1967 - 1969) und Verteidigung (1972 - 1978), [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]) Laut [[Bundesministergesetz]] erhalten Mitglieder der Bundesregierung ein [[Amtsgehalt]], „und zwar der Bundeskanzler in Höhe von einzweidrittel, die Bundesminister in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der [[Besoldungsgruppe]] B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen”. ==Österreich== Die Mitglieder der österreichischen [[Bundesregierung (Österreich)|Bundesregierung]] sind gleichberechtigt, der [[Bundeskanzler (Österreich)|Bundeskanzler]] ist als ''Vorsitzender der Bundesregierung'' lediglich ''[[primus inter pares]]'', er besitzt, anders als sein deutscher Kollege, keine Richtlinienkompetenz und ist den Ministern gegenüber nicht weisungsberechtigt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom [[Bundespräsident (Österreich)|Bundespräsidenten]] ernannt. Die Minister werden vom [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] (dem österreichischen [[Parlament]]) weder gewählt noch bestätigt, sie können jedoch sowohl gemeinsam als auch einzeln durch ein [[Misstrauensvotum#Österreich|Misstrauensvotum]] gestürzt werden. Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten einzelne Bundesminister zur Abberufung vorschlagen. Den Bundesministern werden [[Staatssekretär#Staatssekretäre in Österreich|Staatssekretäre]] zur Unterstützung beigegeben; sie sind dem Minister gegenüber weisungsgebunden und keine Mitglieder der Regierung, nehmen jedoch an den Ministerratssitzungen mit beratender Stimme teil. == Siehe auch == * [[Exekutive]] * [[Liste der deutschen Bundesminister]] [[Kategorie:Politik (Deutschland)]] [[Kategorie:Bundesministerium (Deutschland)| ]] [[Kategorie:Politik (Österreich)]] [[Kategorie:Bundesministerium (Österreich)| ]] [[Kategorie:Minister]]




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