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Datenschutzbeauftragter




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.6alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Datenschutzbeauftragter 35830 13674225 2006-02-13T16:48:17Z 80.135.175.88 Ein '''Datenschutzbeauftragter''' ('''DSB''') ist in eine [[Behörde]] die den [[Datenschutz]] kontrolliert oder eine Person die diesen plant, beaufsichtigt und kontrolliert. Die Aufgaben und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in [[Deutschland]] in {{Zitat §§|bdsg_1990|4|§ 4f}} und § 4g des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Demnach sind öffentliche Stellen (beispielsweise [[Behörde]]n) und nicht-öffentliche Stellen (beispielsweise Firmen, Vereine, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen, Steuerkanzleien) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten). Bei nicht-öffentlichen Stellen setzt diese Verpflichtung erst ein, wenn mindestens fünf Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben (bei einer nicht automatisierten Datenverarbeitung greift die Vorschrift erst ab 20 Beschäftigten). == Behördlich == Die Behörde auf [[Bundesrepublik Deutschland|Bundes]]- oder [[Bundesland (Deutschland)|Landes]]ebene, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze kontrolliert oder eine Person in Betrieben oder Behörden, die beauftragt wurde, sich um die Einhaltung der Regeln und Gesetze zum [[Datenschutz]] zu kümmern. == Betrieblich == Sofern Unternehmen personenbezogene Daten zum Zwecke der geschäftsmäßigen Übermittlung an andere Stellen erheben oder verarbeiten, sind sie unabhängig von der Mitarbeiterzahl verpflichtet, einen Betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Der Datenschutzbeauftragte in einem privaten Betrieb wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin (hat jedoch kein Weisungsrecht). Dabei soll er insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der Computer und Computerprogramme überwachen. Außerdem obliegt ihm die Schulung der Mitarbeiter, um sie für die Belange des Datenschutzes zu sensibilisieren. Der Datenschutzbeauftragte ist in seinem Gebiet weisungsfrei und unabhängig von Vorgesetzten. Er darf wegen Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Ob ein Datenschutzbeauftragter [[Sonderkündigungsschutz]] genießt, ist nicht abschließend geklärt, da das Gesetz ausdrücklich nur einen Schutz vor Abberufung formuliert. Die Aufsichtsbehörde kann den bestellten DSB abberufen, wenn er die erforderliche Fachkunde oder Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die Bestellung kann durch die Unternehmensleitung widerrufen werden, wenn die Aufsichtsbehörde dies verlangt, oder ein wichtiger Grund i.S.v. § 626 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) gegeben ist. === Personal === Zum Datenschutzbeauftragten darf nur [[Bestellung|bestellt]] werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Der Datenschutzbeauftragte ist schriftlich zu bestellen. Um wirklich unabhängig zu sein, darf keine Person aus der Geschäftsleitung diese Funktion übernehmen. Es ist möglich, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der nicht Mitarbeiter des Unternehmens ist. Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bereitet oftmals „praktische Schwierigkeiten“ für ein Unternehmen, wie es die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen [[Bettina Sokol]] in ihrem 17. Datenschutzbericht formulierte. „Grundsätzlich ist die Möglichkeit für die Bestellung externer Beauftragter […] oft eine praktikable Lösung, da sie häufig selbst nicht über Personal verfügen, das die für Datenschutzbeauftragte erforderliche fachliche Eignung hat. Hier kann eine externe Person, die mehrere ähnlich strukturierte Unternehmen betreut, kostengünstiger und fachlich qualifizierter arbeiten.“ Mittlerweile bieten einige Unternehmensberatungen diese Leistungen für Groß-, aber auch zugeschnitten auf kleinere Unternehmen ([[KMU]]) an. Hier haben sich zum Teil auch Berater etabliert, die Low-Budget-Leistungen offerieren. Der Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist eine [[Ordnungswidrigkeit]] und kann mit bis zu 250.000 Euro geahndet werden. Seit dem 23. Mai 2004 muss jede Stelle, auf die die Voraussetzungen zutreffen, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. ==Siehe auch== *[[Bundesbeauftragter für den Datenschutz]] *[[Landesdatenschutzbeauftragter|Landesbeauftragte für den Datenschutz]] *[[Europäischer Datenschutzbeauftragter]] *[[Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands]] *[[Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V]] == Weblinks == *[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/index.html bundesrecht.juris.de - Bundesdatenschutzgesetz (gesetzliche Grundlage)] {{Rechtshinweis}} [[Kategorie:Datenschutz]] [[Kategorie:Berufliche Funktion]]



Diese Version des Artikels stammt vom 05.03.2006.



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