Einzelunternehmen
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Einzelunternehmen
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2006-06-09T19:37:27Z
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Als '''Einzel[[unternehmen]]''' bezeichnet man im weitesten Sinne jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person, im engeren Sinne eine Unternehmung eines voll haftenden Einzel[[kaufmann]]s (e.K.).
=== Allgemeines ===
Einzelunternehmen können als kleinste wirtschaftliche Zelle angesehen werden, da sie dem Bürger auch ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung eines Unternehmens ermöglichen. Begünstigt wird dieser Umstand auch durch spezielle Gewerke in der Handwerksrolle, die keiner besonderen Voraussetzung bzw. Vorbildung (bspw. Meisterbrief) bedürfen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber.
=== Kapitaleinlage ===
Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgesehen.
=== Firma ===
Wenn der Einzelunternehmer ein [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] ist, muss seine [[Firma]] (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung ''"eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder "e.K." oder "e.Kfm" oder "e.Kfr"'' enthalten.
Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung — frei wählen.
Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: ''Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inh. Manfred Mustermann''. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen frei wählbaren Namen auszuwählen, weit verbreitet im Restaurant- und Gaststättengewerbe (''Restaurant Rose, Inh. Manfred Mustermann'').
=== Eintragung im Handelsregister ===
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Einzelunternehmer sind jedoch nicht zwingend zur Eintragung des Betriebs im Handelsregister verpflichtet. Minderkaufmann oder Nichtkaufleute verzichten auf die Erfassung des Unternehmens im Handelsregister.
=== Geschäftsführung/Vertretung nach außen ===
Der Einzelunternehmer führt die Geschäfte unter seinem Namen bzw. seiner Firma auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er kann die Geschäfte aber auch durch einen Angestellten führen lassen bzw. Dritte durch Erteilung von Handlungsvollmachten zur Führung der Geschäfte bevollmächtigen.
=== Ermittlung des Gewinns ===
Soweit der Einzelunternehmer [[Minderkaufmann]] oder Nichtkaufmann ist, gelten die Buchführungsvorschriften der [[Abgabenordnung]] (§§ 141 ff), was bedeutet, dass der Unternehmer bis zu einem steuerlichen Jahresgewinn von 30.000 EUR von der [[Bilanzierung]] befreit ist und seinen Gewinn durch [[Einnahmenüberschussrechnung]] ermitteln darf. Erst nach erstmaliger Überschreitung dieser Gewinngrenze wird der Inhaber des Einzelunternehmens durch das Finanzamt zur Bilanzierung im Sinne §141 AO i.V.m. § 4 Abs.1 EStG aufgefordert.
Soweit der Einzelunternehmer [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] i.S.d. Handelsgesetzbuchs ist, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ([[GoB]]) ersichtlich zu machen (Bilanzierung). Dies bedeutet, dass z.B. der e.K. (eingetragene Kaufmann) verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen.
=== Rechtsfähigkeit des Einzelunternehmers ===
Ein Einzelunternehmer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; er kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden.
=== Haftung des Einzelunternehmers ===
Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt, das heißt, mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.
=== Auflösung eines Einzelunternehmens ===
Ein Einzelunternehmen wird aufgelöst, wenn der Unternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder in das Privatvermögen überführt.
=== Steuerliche Behandlung eines Einzelunternehmers ===
==== Betriebsvermögen ====
Wirtschaftsgüter, die ein Einzelunternehmer für Zwecke seines Unternehmens nutzt, gehören zum [[Betriebsvermögen]]; sie müssen in der Bilanz ausgewiesen werden.
==== Gewerbesteuer ====
Der Einzelunternehmer ist gewerbesteuerpflichtig, soweit er nicht nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit ist. Übt der Einzelunternehmer eine selbstständige Tätigkeit aus, unterliegt er nicht der Gewerbesteuer. Die vom Einzelunternehmer ggf. zu zahlende [[Gewerbesteuer]] wird teilweise auf seine Einkommensteuer angerechnet. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
==== Einkommensteuer ====
Ein Einzelunternehmer kann mit seinem Unternehmen [[Einkünfte aus Gewerbebetrieb]], aber auch [[Einkünfte aus selbständiger Arbeit]] bzw. [[Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft]] erzielen. [[Einkommensteuer]]pflichtig ist nicht die Firma, sondern der Inhaber des Einzelunternehmens.
==== Umsatzsteuer ====
Ein Einzelunternehmer ist [[Unternehmer]] i.S.d. [[Umsatzsteuergesetz]]es. Ein Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der [[Umsatzsteuer (Deutschland)]] und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Führt ein Einzelunternehmer mehrere Einzelunternehmen gleichzeitig (beispielsweise ein Frisör- und ein Bäckergeschäft) ist die gesamte Umsatzsteuer für beide Betriebe bei dem Finanzamt anzumelden, wo das erste Einzelunternehmen eröffnet wurde (Finanzamt der Erstbefassung; siehe auch §§ 19 ff AO). Von Unternehmern die einen Jahresumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaften, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
==== Erbschaftssteuer ====
Bei der Übertragung eines Betriebs im Wege der Schenkung oder Erbfolge auf einen Nachfolger wird bei der [[Erbschaftsteuer]] ein spezieller Freibetrag für Betriebsvermögen gewährt.
=== Rechtsgrundlagen ===
§§ 1 bis 104 Handelsgesetzbuch [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/index.html]
=== Siehe auch ===
{{Wiktionary|Einzelunternehmen}}
[[Ich-AG]], [[Offene Handelsgesellschaft]], [[Kommanditgesellschaft]], [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts]], [[Partnerschaftsgesellschaft]], [[Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung]], [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]], [[Kapitalgesellschaft]], [[Genossenschaft]]
{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Unternehmensform]]
[[en:Sole proprietorship]]
[[nl:Eenmanszaak]]
[[pl:Przedsiębiorstwo (ekonomia)]]
[[sv:Enskild firma]]
Diese Version des Artikels stammt vom 28.06.2006.
Der Inhalt dieser Seite basiert auf dem Artikel
„Einzelunternehmen“ aus der freien Enzyklop�die
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