Entnazifizierung
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Entnazifizierung
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2006-03-01T21:42:09Z
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[[Bild:entnazifizierungsgesetz_axb01.jpg|thumb|Das Entnazifizierungsgesetz]]
Die '''Entnazifizierung''' war eine Initiative der [[Alliierte]]n nach ihrem Sieg über das [[Zeit des Nationalsozialismus|nationalsozialistische Deutschland]] ab Mitte [[1945]]. Bekräftigt durch das [[Potsdamer Abkommen]] sollte eine "Säuberung" der deutschen und österreichischen Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik von allen Einflüssen des [[Nationalsozialismus]] erfolgen.
Für Deutschland verabschiedete der [[Alliierter Kontrollrat|Alliierte Kontrollrat]] in Berlin ab Januar [[1946]] eine Vielzahl an Entnazifizierungsdirektiven, mittels derer man bestimmte Personengruppen definierte und anschließend einer gerichtlichen Untersuchung zuführte.
== Umsetzung in den deutschen Besatzungszonen ==
Die Entnazifizierung wurde entgegen den Beschlüssen von Potsdam in den einzelnen Besatzungszonen mit unterschiedlicher Härte und verschiedenen Grundschemata durchgesetzt.
Sie begann mit Massenverhaftungen. Insgesamt zählte man allein in den drei westlichen Besatzungszonen ca. 182.000 Internierte, von denen bis zum [[1. Januar]] [[1947]] allerdings ca. 86.000 aus den Lagern entlassen wurden. Bis 1947 waren inhaftiert {{Ref|DS}}:
* [[Britische Besatzungszone|Britische Zone]] 64.500 Personen (entlassen 34.000=53%)
* [[Amerikanische Besatzungszone|Amerikanische Zone]] 95.250 (entlassen 44.244=46%)
* [[Französische Besatzungszone|Französische Zone]] 18.963 (entlassen 8.040=42%)
* [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetische Zone]] 67.179 (entlassen 8.214=12%)
In den westlichen Zonen kam es zu 5025 Verurteilungen. Davon waren 806 Todesurteile, von denen 486 vollstreckt wurden {{Ref|MG}}.
=== Amerikanische Zone ===
Die Amerikaner betrieben in ihrer Besatzungszone zunächst selbst eine engagierte, aber auch sehr bürokratische Entnazifizierung. In 545 regional zuständigen Laiengerichten, den so genannten ''Spruchkammern'', wurde unter Aufsicht der amerikanischen [[Militärregierung]] über mehr als 900.000 Fälle individuell zu Gericht gesessen.
Zudem ließen die Amerikaner auch die von ihnen mit 131 verschiedenen Fragen erstellten Bögen ausfüllen, um die Menschen in die folgenden fünf Gruppen einzuteilen: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, [[Mitläufer]] und Entlastete. Grundlage für die Eingruppierung war das am 1. April 1946 in Kraft getretene "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus", das die praktische Durchführung der Entnazifizierung an deutsche Behörden übertrug. Unter den deutschen Politikern engagierte sich insbesondere der [[Württemberg-Baden|württemberg-badische]] "Entnazifizierungsminister" [[Gottlob Kamm]] in dieser Aufgabe.
Im Laufe des Jahres [[1948]] ließ das Interesse der Amerikaner an einer konsequenten Entnazifizierung spürbar nach, da der [[Kalter Krieg|Kalte Krieg]] mit dem [[Ostblock]] mehr und mehr in das Blickfeld rückte. Es wurden, um die Sache zum Abschluss zu bringen, Schnellverfahren eingeführt. Dies führte zu vielen fragwürdigen Urteilen ([[Persilschein]], [[131er]]).
=== Sowjetisch Besetzte Zone (SBZ) ===
Die Entnazifizierung in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]] war mit einem grundlegenden sozialistischen Umbau verbunden und wurde am schnellsten und konsequentesten durchgeführt.
Funktionsträger der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] und ihrer Organisationen wurden irreversibel aus Ämtern entfernt und teilweise in [[Speziallager| Speziallagern]] interniert. Die Gesamtaufsicht für die Entnazifizierung in der SBZ lag direkt beim sowjetischen Geheimdienst. Die Entnazifizierung in der SBZ kostete mindestens 42.000 Menschen das Leben.
Nazis erkannten schnell, dass sie in den westlichen Besatzungszonen weniger zu befürchten hatten. Viele sahen ihre einzige Chance darin, sich im Westen mit [[Antikommunismus|antikommunistischen]] Argumenten zu entlasten, was im Osten naturgemäß nicht ging. Auch die späteren Machthaber der SBZ waren häufig direkt vom NS-Regime Verfolgte und bewerteten dementsprechend schon die bloße Mitgliedschaft in der [[NSDAP]] als Vergehen.{{Ref|DS}}{{Ref|RG}}
In Einzelfällen konnten auch im Osten nach dem Zusammenbruch des Hitlerregimes Altnazis Karriere machen. Die Chancen waren hier aber im Vergleich zum Westen äußerst gering.
=== Französische und britische Zone ===
Franzosen und Briten legten im Gegensatz zu den Amerikanern in ihren Zonen eine gemäßigtere Gangart an den Tag. Eine Entnazifizierung fand hier nur in sehr begrenztem Umfang statt und konzentrierte sich hauptsächlich auf die schnelle Auswechslung der Eliten.
Die Briten arbeiteten dabei mit einem Skalensystem von 1-5; die Kategorien 3-5 (leichtere Fälle] werden von Entnazifizierungsauschüssen entschieden, die von den Briten [[1946]] aus Parteimitgliedern z.B. der SPD etc.
vor Ort gebildet werden. Die Entscheidungen dieser Ausschüsse wird im Allgemeinen akzeptiert, da die Kategorien 1-2 (Schwere Fälle} ohnehin nicht in diesen Gremien behandelt werden.
== Umsetzung in Österreich ==
Von der provisorischen Regierung wurde [[1945]] das "Verbots- und Kriegsverbrechergesetz" verabschiedet, nachdem die [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] und alle damit in Verbindung stehenden Organisationen verboten wurden. Auf Grund dieses Gesetzes mussten sich alle, die zwischen [[1933]] und [[1945]] Mitglied dieser Partei oder einer ihrer Organisationen, wie [[Schutzstaffel|SS]] oder [[SA]] waren, registrieren lassen. Sie waren bei der [[Nationalratswahl in Österreich 1945|Nationalratswahl 1945]] von der Wahl ausgeschlossen.
In einem Folgegesetz von [[1946]] wurden diese Personen in drei Gruppen, nämlich:
* Kriegsverbrecher
* Belastete und
* Minderbelastete, eingeteilt.
Im Gegensatz zu Deutschland wurden die beiden ersten Gruppen nicht der alliierten, sondern der österreichischen Gerichtsbarkeit zugeführt. Von den so genannten [[Volksgericht]]en wurden insgesamt 43 [[Todesurteil]]e verhängt (davon 30 vollstreckt), aber auch lange Haftstrafen. Insgesamt wurden von den 137.000 untersuchten Fällen 23.000 Urteile verkündet.
Die ''Mitläufer'', wie die Minderbelasteten auch bezeichnet wurden, wurden meist zu Geldstrafen, Entlassungen, [[Wahlrecht]]sverlust oder [[Berufsverbot]] verurteilt. Da unter diesen Personen aber auch viele Fachkräfte waren, die für den [[Wiederaufbau]] notwendig waren, versuchten die beiden damaligen Großparteien [[ÖVP]] und [[SPÖ]] eine Lockerung der Bestimmungen bei den [[Besatzungsmacht|Besatzungsmächten]] vor allem für die Mitläufer zu erreichen.
Die Mitläufer waren bei den ersten [[Nationalratswahl in Österreich 1945|Wahlen 1945]] nicht wahlberechtigt. Aber bereits bei den nächsten [[Nationalratswahl in Österreich 1949|Wahlen 1949]] wurde von allen Parteien um fast eine halbe Million Wähler vor allem im bürgerlichen Lager gebuhlt.
Den größten Teil der ehemaligen Nationalsozialisten konnte die [[SPÖ]] für sich gewinnen. Ebenfalls entstand aus dieser Situation die [[VdU]], die Vorgängerpartei der [[FPÖ]].
Durch [[Amnestie]]n in den Folgejahren wurden vor allem die Folgen für die Mitläufer wesentlich reduziert.
Die Volksgerichte wurden [[1955]] mit dem [[Österreichischer Staatsvertrag|Staatsvertrag]] abgeschafft. Die Verfahren, die später nach diesen Gesetzen anhängig waren und sind, werden von den ordentlichen [[Geschworenengericht]]en abgehandelt.
'''Siehe auch''': [[Besetztes Nachkriegsösterreich]]
== Übriges Europa ==
Die Entnazifizierung in den Staaten Europas, die von deutschen Truppen besetzt oder mit dem Dritten Reich verbündet gewesen waren, lief weitgehend auf eine Abrechnung mit den [[Kollaboration|Kollaborateuren]] hinaus. Die Zahl der Urteile gegen Nationalsozialisten wird auf 50.000 bis 60.000 geschätzt {{Ref|MG}}.
==Siehe auch ==
* [[Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen]]
* [[Nürnberger Prozesse]]
* [[Thomas Dehler]]
==Quellen==
#{{Fußnote|DS|Dieter Schenk ''Auf dem rechten Auge blind'', Köln 2001}}
#{{Fußnote|RG|Ralf Giordano ''Die zweite Schuld'', Köln 2000}}
#{{Fußnote|MG|Manfred Görtemaker, ''Geschichte der Bundesrepublik Deutschland'', Fischer 2004}}
== Literatur ==
* Frei, Norbert: ''Vergangenheitspolitik. Die Anfaenge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit'', Muenchen 1996, ISBN 3-423-30720-X
* Kamm, Bertold/Mayer, Wolfgang: ''Der Befreiungsminister - Gottlob Kamm und die Entnazifizierung in Württemberg-Baden'', Silberburg Verlag/Tübingen 2005, 250 Seiten, ISBN 3-87407-655-5.
* Niethammer, Lutz: ''Die Mitlaeuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns'', 2. Auf., Bonn 1982, ISBN 3-8012-0082-5
* Schuster, Armin: ''Die Entnazifizierung in Hessen 1945-1954. Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit'', (Veroeffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 66), (Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen, 29), Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau 1999, X, 438 S., ISBN 3-930221-06-3.
* Vollnhals, Clemens (Hrsg.), ''Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945- 1949'', München 1991.
* Weinke, Annette: ''Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland,'' Paderborn 2002.
* Wille, Manfred: ''Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-48,'' Magdeburg 1993.
== Weblinks ==
* {{aeiou|.e/e655391.htm}}
* shoah.de: ''[http://web.archive.org/nachkriegsdeutschland.de/entnazifizierung.html Entnazifizierung in Deutschland nach 1945]''
* Eric Ende: ''[http://www.viscardi-gymnasium.de/facharbeiten/ericende Entnazifizierung und Umerziehung in Fürstenfeldbruck]'' Facharbeit im Leistungskurs Geschichte 1999
* Tibor Zenker: ''[http://www.sjnoe.at/content/content.php?ID=426 Braune Flecken, Roter Faden - Entnazifizierung in Österreich]''
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]
[[Kategorie:Deutsche Geschichte (20. Jh.)]]
[[Kategorie:Österreichische Geschichte]]
[[Kategorie:Politischer Begriff]]
[[Kategorie:Politisches Schlagwort]]
[[da:Afnazificering]]
[[en:Denazification]]
[[he:דה- אציפיקציה]]
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[[ru:Денацификация]]
[[sl:Denacifikacija]]
Diese Version des Artikels stammt vom 06.03.2006.
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