Existenzminimum
In der Praxis der deutschen Sozialversicherung gibt es den Begriff des '''soziokulturellen Existenzminimums'''. Es ist ein statistisch berechneter Wert, der für die Regelsätze des [[Arbeitslosengeld II]] entscheidend ist. Es entspricht den Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger. Soziokulturell bedeutet in diesem Zusammenhang, daß nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt werden, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben. An den statistisch ermittelten Werten werden hohe Abschläge vorgenommen, um zwischen Erwerbstätigen und Arbeitslosengeldbeziehern einen deutlichen Abstand zu schaffen. === Österreich === Eine andere Definition des Existenzminimums als in Deutschland ergibt sich aus der Existenzminimumverordnung der Republik [[Österreich]], in der das nichtpfändbare Einkommen festgelegt wird (Beispiel: Existenzminimum-Verordnung 2002 - ExMinV 2002, Republik Österreich). Danach hängt das Existenzminimum vom eigenen Einkommen ab. === Schweiz === Anspruch auf Sozialhilfe zur Abdeckung des Existenzminimums hat jeder Mensch in der [[Schweiz]], solange er sich nicht illegal im Land aufhält. In der Schweiz berechnet sich das Existenzminimum oftmals an den [[Miete|Mietkosten]] einer einfachen, zweckmäßigen Wohnung, den [[Krankenkasse]]nprämien inklusive [[Selbstbehalt]] sowie rund CHF 1000 für einen Ein-Personen-Haushalt bzw. CHF 1500 für einen 2-Personen-Haushalt. Bei Menschen, die einer Arbeitstätigkeit nachgehen oder in Ausbildung sind, wird ein Zuschlag für berufsbedingte Auslagen gewährt. Einen Anhaltspunkt geben die unverbindlichen Empfehlungen der [[Schweizerische_Konferenz_für_Sozialhilfe|Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe]]. Die einzelnen [[Kanton_(Schweiz)|Kantone]] und [[Gemeinde]]n berechnen die Höhe des Existenzminimum unterschiedlich. Wurde einer Person gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs ([[SchKG]]) der Lohn gepfändet, kommen bei der Berechnung des Existenzminimums andere, strengere Richtlinien zur Anwendung. ---- Eine konkrete Hilfe für Menschen die finanziell am Existenzminimum leben, können Projekte sein die Waren grds. kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu zählen [[karitative]] Einrichtungen wie [[Kleiderkammer]]n oder [[Suppenküche]]n aber auch Einrichtungen die grds. allen Menschen offenstehen, wie z.B. der so genannte [[Umsonstladen]]. == Weblinks == *[http://www.sozialhilfe24.de Einführung und vertiefende Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter] *[http://www.tews.at/gesetze/eo/exmin02.pdf BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 15. Jänner 2002 22. Verordnung: Existenzminimum-Verordnung 2002 – ExMinV 2002] *[http://www.skos.ch/ Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe] *[http://www.kinder-armut.de Kinder am Existenzminimum] *[http://www.sozialhilfe-argentinien.de/ Existenzminimum für Auslandsdeutsche - Beispiel: Sozialhilfe für Deutsche in Argentinien] [[Kategorie:Lebensstandard]] [[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]] [[sv:Existensminimum]]
Diese Version des Artikels stammt vom 04.04.2006.
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