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Geschworenengericht




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.7alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Geschworenengericht 247951 15014405 2006-03-25T17:12:39Z Thomas S. 75404 -QS Ein '''Geschworenengericht''' (auch: ''Schwurgericht'') ist ein Gericht, welches über schwerwiegende Verbrechen zusammen mit [[Geschworener|Geschworenen]] entscheidet. Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist "unbeteiligte" Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen ("Parallelwertung in der Laiensphäre"). Dabei bewerten meist die Geschworenen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Der Name "Geschworener" kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht/Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten. In den [[USA]], in denen Geschworenengerichte bei Verbrechen obligat sind (siehe [[Gerichtsorganisation in den USA]]), sind ebenfalls einige Fälle von Fehlurteilen legendär, so das Urteil gegen [[O. J. Simpson]]. == Rechtslage in Deutschland == In Deutschland gab es zwischen 1848 und 1924 Schwurgerichte, bei denen zwölf Geschworene alleine über die Schuld des Angeklagten zu befinden hatten, während drei Berufsrichter über das Strafmaß entschieden. Im [[Gerichtsverfassungsgesetz]] (GVG) findet sich noch heute ein 6. Titel über die Schwurgerichte, der nur noch aus den aufgehobenen Paragrafen 79 bis 92 besteht. Während Geschworenengerichte also schon lange nicht mehr existiert, wurde der Name "Schwurgericht" beigehalten. Die große [[Strafkammer]] des [[Landgericht]]s heißt nämlich bei bestimmten, besonders schweren Delikten weiterhin "Schwurgericht", § 74 Abs. 2 S. 1 GVG: :(2) Für die Verbrechen ::1. des sexuellen Mißbrauchs von Kindern mit Todesfolge (§ 176b des Strafgesetzbuches), ::2. der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 des Strafgesetzbuches), ::3. des sexuellen Mißbrauchs widerstandsunfähiger Personen mit Todesfolge (§ 179 Abs. 7 in Verbindung mit § 178 des Strafgesetzbuches), ::4. des Mordes (§ 211 des Strafgesetzbuches), ::[...] ::26. einer vorsätzlichen Umweltstraftat mit Todesfolge (§ 330 Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches) :ist eine Strafkammer als Schwurgericht zuständig. Dieses Schwurgericht hat aber mit dem ursprünglichen Schwurgericht nur noch den Namen gemeinsam. Es verhandelt in der Besetzung der großen Strafkammer, hat also keine Geschworenen, die nur über die Schuldfrage abstimmen, sondern [[Schöffen]], also neben den drei Berufsrichtern zwei ehrenamtliche, ansonsten aber vollwertige Richter, die umfassend mitentscheiden. == Rechtslage in Österreich == Entschieden wird über politische Verbrechen und alle Verbrechen mit einer Strafuntergrenze von fünf Jahren. Ein Geschworenengericht besteht aus dem [[Schwurgerichtshof]] (drei Berufsrichter; sie legen das Strafausmaß fest) und der Geschworenenbank (acht Laien/ Geschworene; sie entscheiden mit absoluter Mehrheit über die Schuldfrage und zusammen mit dem Schwurgerichtshof über das Strafausmaß). Sind die drei Berufsrichter einstimmig der Überzeugung, dass die Entscheidung der Geschworenen falsch ist, so kann diese vom [[Oberster Gerichtshof|Obersten Gerichtshof]] überprüft werden und der Fall unter Umständen einem anderen Geschworenengericht übertragen werden. {{Rechtshinweis}} [[Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht]] [[Kategorie:Strafverfahrensrecht]]



Diese Version des Artikels stammt vom 18.04.2006.



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