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Haftpflichtversicherung




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.6alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Haftpflichtversicherung 186319 12406125 2006-01-08T16:47:59Z 84.62.197.174 Die [[Haftpflichtversicherung]] ist eine besondere Form der [[Schadensversicherung]], deren Ausgestaltung in [[Deutschland]] in [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vvg/BJNR002630908BJNG001500326.html §§ 149 - 158k] [[Versicherungsvertragsgesetz]] (VVG) (und nahezu gleichlautend in [[Österreich]]) geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab: der [[Versicherer]] stellt den [[Versicherungsnehmer]] vor [[Schadensersatz]]ansprüchen Dritter frei, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) zum [[Schadensersatz]] verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die [[Versicherung]] die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche und ergänzt insofern die [[Rechtsschutzversicherung]]. Die Verträge beruhen nahezu immer auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB). Für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und besonders die [[Vermögensschadenhaftpflicht]]versicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen. == Formen der Haftpflichtversicherung== * Haftpflichtversicherungen für private Kunden ** [[Privathaftpflichtversicherung]] zur Abdeckung der Risiken als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ** [[Kfz-Haftpflichtversicherung]], der Pflichtversicherung bei Zulassung eines Kfz, die die durch Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursachte Schäden abdeckt ** [[Tierhalterversicherung]] zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Halter von Tieren ** [[Diensthaftpflichtversicherung]] zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst (z.B. Lehrer/innen in der Schule) ** [[Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht]] Versicherung gegen Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich von Häusern, sowie Grund und Boden entstehen ** [[Gewässerschadenhaftpflicht]] zur Absicherung gegen die Folgen von Grundwasserschäden durch Öltanks und sonstige Anlagen mit gewässerschädlichen Substanzen ** [[Wassersporthaftpflichtversicherung]] Versicherung gegen wassersportbedingte Schäden ** [[Jagdhaftpflichtversicherung]] zur Absicherung gegen durch die Jagdausübung verursachte Haftpflichtschäden ** [[Bauherrenhaftpflichtversicherung]] Versicherung gegen Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben * [[Berufshaftpflichtversicherung]] bzw. Amtshaftpflichtversicherung zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritter, etwa ** als Angestellter oder Beamter über die [[Amtshaftpflichtversicherung]] oder die [[Diensthaftpflichtversicherung]], eine [[Vermögensschadenhaftpflicht]]versicherung ** als freiberuflich tätiger [[Arzt]]: [[Arzthaftung]] ** als freier [[Architekt]] oder Bauingenieur ** als Angehöriger der rechts- und steuerberatenden Berufe, also [[Rechtsanwalt]], [[Notar]], [[Steuerberater]], [[Wirtschaftsprüfer]]: [[Vermögensschadenhaftpflicht]] * verschiedenen [[Betriebshaftpflichtversicherung]]en, zur Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen, insbesondere der ** [[Gewerbehaftpflicht]] ** [[Produkthaftpflicht]] ** [[Umwelthaftpflicht]] * sog. [[D&O-Versicherung]], eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen ==Ausschlüsse== Zahlreiche Ausschlüsse legen zudem fest, in welchen Fällen der Versicherer nicht leistet. Regelmäßig ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind: * vorsätzlich herbeigeführte Schäden * Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus dem selben Versicherungsvertrag haben * Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt * Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet * Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden. ==Dauer des Versicherungsverhältnisses== Die Haftpflichtversicherung wird regelmäßig auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen. Um dem Versicherungsnehmer auf Dauer lückenlosen Versicherungsschutz zu bieten, verlängert sie sich, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird und läuft dann letztlich unbefristet. Der Vertrag kann (von beiden Seiten) nach einem Schadensfall oder nach einem Haftpflichtprozess gekündigt werden. ==Wer braucht eine Haftpflichtversicherung, wem hilft sie?== Die Haftpflichtversicherung ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbraucherschützern gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Daher sollten die Versicherungssummen regelmäßig den geänderten Anforderungen angepasst werden. In der [[Betriebshaftpflichtversicherung]] trägt der Versicherungsnehmer häufig über eine [[Selbstbeteiligung]] den Schaden teilweise selbst, um die [[Versicherungsprämie]] noch in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen zu halten. Zwar schließt der Versicherungsnehmer die Haftpflichtversicherung zunächst nur im eigenen Interesse ab, um sich für den Fall von Ansprüchen abzusichern. Jedoch hat die Haftpflichtversicherung darüber hinaus den sozialen Zweck, dem häufig schuldlos Geschädigten eine angemessene Entschädigung seiner berechtigten Ansprüche zu sichern. Daher fällt die Entschädigungsforderung wirtschaftlich nicht in das Vermögen den Versicherngsnehmers, der hierüber keine Verfügung treffen kann (§ 156 Abs. 1 VVG), der Geschädigte kann auch im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers abgesonderte Befriedigung fordern (§ 157 VVG). Teilweise ist auch ein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Versicherer festgelegt. Trotz dieser erheblichen Relevanz für Versicherungsnehmer wie Geschädigte besteht nur ausnahmsweise abweichend vom Grundsatz der [[Vertragsfreiheit]] eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, zumeist im beruflichen Bereich: * Hochrisikobereich: KFZ-Versicherung, Jagd-Haftpflichtversicherung * Rechts- und Wirtschaftsberatung: Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Notare * sonstige Gewerbetreibende: Bewachungsunternehmen, Schausteller und Makler In diesen Fällen der Versicherungspflicht ist der Versicherer regelmäßig auch dann zur Leistung an den Geschädigten verpflichtet, wenn gegenüber dem Versicherungsnehmer Leistungsfreiheit besteht, § 158 c VVG: etwa wegen Prämienverzug, Kündigung oder Verletzung von Obliegenheiten. Dies entlastet jedoch nicht den Versicherungsnehmer (§ 158 D VVG), der dann dem Versicherer die für ihn erbrachte Leistung schuldet. Nach dem Entwurf zur Neufassung des VVG soll dies durch einen Direktanspruch des Geschädigten ergänzt werden analog zur Regelung in der [[Kfz-Haftpflichtversicherung]]. Keine derartige Verpflichtung zum Abschluss von Haftpflichtversicherungen besteht unverständlicherweise im Bereich der [[Arzthaftung]] für Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Heilberufe. ==Links== * [http://www.bundderversicherten.de/bdv/Versicherungsarten/Haftpflicht/Private_Haftpflichtversicherung/default.htm Übersicht zur Privaten Haftpflichtversicherung vom Bund der Versicherten (BdV)] {{Rechtshinweis}} {{Deutschlandlastig}} [[Kategorie:Versicherungswesen]]



Diese Version des Artikels stammt vom 08.02.2006.



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