Hauptversammlung
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Hauptversammlung
32028
18670219
2006-07-06T10:33:41Z
84.60.140.249
/* Technische Abwicklung von Hauptversammlungen */
Die '''Hauptversammlung''' ist als höchstes Organ einer [[Aktiengesellschaft]] im Gesellschaftsrecht vorgesehen. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Berechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle [[Aktionär]]e eines Unternehmens.
Wesentliche zu beachtende Rechtsgrundlage sind in Deutschland die Paragraphen 118 bis 147 des [[Aktiengesetz (Deutschland)|Aktiengesetzes]].
Auf der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt, beispielsweise die Wahl der Mitglieder im [[Aufsichtsrat]], Änderungen der Statuten sowie die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer [[Dividende]]. Wichtiger Punkt auf der [[Tagesordnung]] ist die [[Entlastung]] des [[Aufsichtsrat]]s und des [[Vorstand]]s. Die Hauptversammlung wählt in der Regel den [[Abschlussprüfer]].
Gegenstand aktueller Diskussionen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind zum einen die Eindämmung oft sachfremder Redebeiträge durch sog. Berufsaktionäre sowie die Erhöhung der oft sehr geringen Präsenzen, bspw. durch Übertragung im Internet und elektronische Abstimmung.
Die Hauptversammlung ist auch das oberste [[Organ (Recht)|Organ]] mitgliederstarker [[Verein]]e, bei welchen die bei Vereinen normalerweise übliche Mitgliederversammlung aufgrund der möglichen hohen Anzahl der Teilnehmer den Rahmen sprengen würde (z. B. beim [[ADAC]]). Auf der Hauptversammlung großer Vereine nehmen deshalb ausschließlich zuvor bestimmte Delegierte teil. Dabei werden alle wichtigen Dinge, die den Verein bewegen, besprochen. Vor allem dient die Hauptversammlung zur Bestätigung eines Vorstandes oder zu dessen Neuwahl.
Bei gravierenden Veränderungen an der [[Satzung]] oder den Vereinsstatuten muss nach [[Vereinsrecht]] eine Hauptversammlung einberufen werden, auch außerordentlich, d. h. außerhalb eines vorgegebenen Rhythmus.
== Technische Abwicklung von Hauptversammlungen ==
Die technische Organisation der Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften mit [[Inhaberaktie]]n (Versand der Geschäftsberichte und Einladungen sowie die Verwaltung der Stimmrechte) obliegt in Deutschland den Depotbanken, da die Unternehmen ihre Aktionäre nicht kennen (Inhaber von [[Namensaktie]]n sind dem Unternehmen durch das [[Aktienregister]] bekannt und können von diesem direkt informiert werden). Der Aktionär hat die Wahl sein Stimmrecht verfallen zu lassen, selber zu vertreten oder per Vollmacht die Bank oder einen von ihm Beauftragten (z.B. [[Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.]]) das Stimmrecht zu übertragen ([[Depotstimmrecht]]). Entscheidet sich der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts, müssen die Aktien der Gesellschaft zu einem gewissen Stichtag "Record-Date" im Depot des Anlegers liegen. Die Aktien können danach, auch wenn der Hauptversammlungstermin noch nicht stattfand veräussert werden. Dies ist eine Neuregelung die seit dem Jahr 2006 erfolgreich ihre Anwendung findet.
Bis ins Jahr 2005 wurden die Aktien im Depot bis zum Ablauf der HV gesperrt, damit ein sonst möglicher Übertrag auf einen anderen nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte führte.
{{Rechtshinweis}}
{{Wiktionary|Hauptversammlung}}
[[Kategorie:Management]]
[[Kategorie:Aktiengesellschaft]]
[[en:Annual general meeting]]
[[pl:Zgromadzenie Akcjonariuszy]]
[[ru:Общее собрание акционеров]]
[[sv:Årsstämma]]
Diese Version des Artikels stammt vom 20.07.2006.
Der Inhalt dieser Seite basiert auf dem Artikel
„Hauptversammlung“ aus der freien Enzyklop�die
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