Naturrecht
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Naturrecht
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2006-02-27T18:43:44Z
Schewek
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[[Aufklärung]] (BKL) -> [[Zeitalter der Aufklärung]]
Der Begriff '''Naturrecht''' oder '''überpositives Recht''' ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch [[Soziale Norm]]en geregelten ''gesetzten'' oder ''[[positives Recht|positiven Recht]]'' vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum [[Rechtspositivismus]].
In vielen positivrechtlichen Regelungen finden sich Normen des Naturrechtes, die entweder zur größeren Sicherheit einfach wiedergegeben sind oder auf eine konkrete Situation detailliert angewendet werden.
==Definition==
Diesem Begriff kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass jeder Mensch von Natur aus mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei, unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte gelten demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte.
Auch die Idee vom Naturrecht als "Recht des Stärkeren" existiert, wird aber eher selten unter diesem Namen propagiert.
Die Idee der Naturrechte (beide Ausprägungen) reicht bis in die griechische [[Antike]] zurück und gewinnt im [[Zeitalter der Aufklärung]] politische Bedeutung.
==Ursprung==
Die Berufung auf überpositives Recht geht davon aus, dass bestimmte Rechtssätze unabhängig von der konkreten Ausgestaltung durch die Rechtsordnung "schlechthin" Geltung beanspruchen und somit durch einen positiven Akt der Rechtssetzung weder geschaffen werden müssen noch außer Kraft gesetzt werden können.
==Berufung==
Die im Naturrecht gelehrten Rechtsprinzipien werden unterschiedlichen, aber immer vom Menschen nicht beeinflussbaren Quellen zugesprochen. Als Beispiele seien genannt:
*[[Gott]] oder eine bestimmte [[Gottheit]], der die Rechtsprinzipien bei der [[Schöpfung]] geschaffen hat,
*der als göttliches Gesetz gedeutete [[Logos]], der die Welt durchströmt,
*das in das menschliche Individuum eingeschriebene und wirkende Naturgesetz (Fähigkeit zur Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens) im Unterschied zu den rein instinktiven [[Naturgesetz|Naturgesetzen]] des Tierreiches,
*bestimmte [[Naturwissenschaft|naturwissenschaftliche]] Notwendigkeiten, die sich in der Natur zeigen,
*die [[Natur]] als solche.
*die [[Vernunftrecht|Vernunft]]
Trotz der Möglichkeit, als Quelle des Naturrechts sowohl [[Gott]] als auch den [[Mensch]]en anzusetzen, kann es nicht im Sinne der modernen Naturwissenschaft verworfen werden, sondern bildet einen Hauptgegenstand der Moral- und Rechtsphilosophie. Nach [[Johannes Messner]] besteht das für das Naturrecht als Hauptbasis angesehene (spezifisch menschliche) Naturgesetz "''nicht in einem unveränderlich für alle Zeiten gleichen Moralkodex, vielmehr in den das vollmenschliche Sein bedingenden und den Menschen verpflichtenden Grundwerten oder Grundprinzipien, die nur in ihrem allgemeinen Gehalt unveränderlich und nur insoweit absolute Geltung besitzen, als sie dem unveränderlichen und selbst einen absoluten Wert darstellenden Grundwesen der Personnatur des Menschen entsprechen.''"
==Abgrenzung zum Rechtspositivismus==
Demgegenüber verneinen andere rechtsphilosophische Überlegungen die Geltung eines überpositiven Rechts und halten nur dasjenige für verbindlich, was durch einen rechtssetzenden Akt als positives Recht normiert worden ist.
Die Problematiken beider Konzeptionen liegen auf der Hand: Durch die Annahme eines überpositiven Rechts werden elementare moralische Grundsätze, seien diese [[Ethik|ethisch]] oder [[Religion|religiös]] motiviert, dem Zugriff der positiven Gesetzgebung entzogen, was diese Grundsätze einerseits stärkt, andererseits sie aber nur in dem Maße verwirklichen lässt, wie über deren Bestand ein möglichst breiter [[Konsens]] herrscht.
==Bedeutung==
Das Naturrecht (als Idee der unveräußerlichen Rechte) bildet eine wesentliche Argumentationsgrundlage bestimmter Rechtsgebiete wie denen der [[Menschenrechte]] oder des [[Völkerrecht| Völkerrechts]]. ''Das Naturrecht ist dann jener Teil des menschlichen Naturgesetzes, der sich auf das gemeinschaftliche Leben bezieht'', denn erst wo Gemeinschaft, dort auch Recht, weshalb Johannes Messner so definiert: "''Naturrecht ist Existenzordnung, Grundordnung des Existierens des Menschen als Mensch, im wahrsten und vollsten Sinn von 'Existieren', die Ordnung, deren Forderungen ihm mit diesem Existieren in ihrem bestimmten Inhalt bewusst werden gemäß dem Prinzip, daß alle Erkenntnis durch die Erfahrung bedingt ist, auch die der Prinzipien der Rechtsvernunft als Teil der praktischen Vernunft. So erfaßt, werden diese Forderungen von der voll entfalteten Vernunft in ihrer allgemeinen in sich gewissen Wahrheit und in ihrer allgemeinen verpflichtenden Geltung eingesehen.''"
Ein Beispiel für überpositives Recht stellt nach herrschendem Rechtsverständnis die Würde des Menschen dar. Das deutsche [[Grundgesetz]] garantiert diese zwar in Art. 1 GG, doch wird ihre Unantastbarkeit hier nur als Prinzip des Rechts dargestellt; folgen soll sie vielmehr als allgemein gültiger Rechtssatz aus vorgelagerten ethischen oder religiösen Anschauungen, die für alle menschlichen Gesellschaften gelten sollen. Eine Konsequenz dieser Auffassung ist, dass die Menschenwürde nicht nur unantastbar, sondern insbesondere auch unverzichtbar sein soll. Der [[Rechtsträger]] kann also nicht wirksam in ihre Verletzung einwilligen. Darüber hinaus führt der Gedanke, die Menschenwürde sei durch überpositives Recht vorgegeben, auch dazu, dass auch außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ein Eingriff in die Menschenwürde eines Individuums keinen Gehorsam erwarten dürfe. Der Eingriff verstoße gegen das gerade von keinem Rechtssetzungsakt geschaffene, sondern aus sich heraus geltende überpositive Recht.
Des Weiteren ist von überpositivem Recht immer dann auszugehen, wenn von "Sitten" die Rede ist, so zum Beispiel in {{Zitat Art|2|gg}} GG, {{Zitat de §|138|bgb}} BGB, {{Zitat de §|242|bgb}} BGB oder {{Zitat de §|826|bgb}} BGB.
In die Rechtsprechung des [[Bundesgerichtshof]]es floss das Naturrecht immer wieder auf dem Wege der [[Radbruchsche Formel|Radbruch'schen Formel]] ein, die unter bestimmten Umständen dem Naturrecht Vorrang vor dem positiven Recht gewährt.
==Geschichte==
Vorstellungen einer überpositiven Normsetzung gibt es bereits seit der griechischen [[Antike]]. Diese hatten allerdings noch keine Verbindlichkeit, sondern galten nur als erstrebenswertes individuelles Ziel. Sowohl die Kritik an der unterschiedlichen Behandlung der Menschen durch positive Gesetze wie die Kritik an der Entwicklung der Gesetze überhaupt zum Vorteil der Schwachen ist in der Antike belegt ([[Antiphon]] Orator, [[Kritias]]). Verbindliche überpositive Normen tauchen ebenso in der Bibel und anderen religiösen Codizes auf, allerdings sind diese offenbartes Recht und besonders im Fall der Bibel nicht logisch kohärent, sondern gehen direkt auf Worte Gottes zurück.
Eine erste einflussreiche Synthese der beiden Ursprünge versuchte [[Thomas von Aquin]]. In der [[Scholastik|scholastischen]] [[Moraltheologie]] und im [[Zeitalter der Aufklärung]] erlangten Naturrechtslehren erneut Bedeutung. Besonders einflussreich in der Ausformung eines liberal bestimmten Naturrechtsgedanken waren hier [[Hugo Grotius]] mit seinem Werk "De iure belli ac pacis" sowie mit seinem Privatrechtslehrbuch "Einführung in die holländische Rechtsgelehrsamkeit", [[Samuel von Pufendorf]] mit "De iure naturae et gentium" und besonders [[John Locke]]. Auf Locke bezogen sich maßgeblich die US-amerikanischen Gründerväter und insbesondere [[Thomas Jefferson]] bei der Begründung der [[US-amerikanische Unabhängigkeitserklärung|US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung]].
Am Problem des Naturrechts wird die Überschneidung von Rechtswissenschaft und [[Philosophie]] bzw. [[Theologie]] immer wieder deutlich. Damit ist das Naturrecht nicht nur ein wesentliches Teilgebiet der [[Rechtsphilosophie]], sondern auch der Rechtswissenschaft als solcher, ob sie sich nun auf weltliches oder kirchliches Recht spezialisiert.
== Bedeutende Vertreter des Naturrechts ==
* [[Gottfried Achenwall]]
* [[Thomas von Aquin]]
* [[Aristoteles]]
* [[Jean Barbeyrac]]
* [[Hugo Grotius]]
* [[Heraklit]]
* [[Thomas Hobbes]]
* [[Hoepfner]]
* [[Hoffbauer]]
* [[Gottlieb Hufeland/ Jena]]
* [[Thomas Jefferson]]
* [[John Locke]]
* [[Karl Anton von Martini]]
* [[Johannes Messner]]
* [[Platon]]
* [[Samuel von Pufendorf]]
* [[Murray N. Rothbard]]
* [[Jean-Jacques Rousseau]]
* [[Dominico de Soto]]
* [[Lysander Spooner]]
* Die Lehrer der [[Stoa]]
* [[Francisco Suárez]]
* [[Christian Thomasius]]
* [[Christian Wolff]]
* [[Franz von Zeiller]]
== Literatur ==
* [[Ernst Bloch]], ''Naturrecht und menschliche Würde'', 1961.
* [[Clive Staples Lewis|C.S. Lewis]]: ''Die Abschaffung des Menschen''. ISBN 3894111577 - [http://www.columbia.edu/cu/augustine/arch/lewis/abolition1.htm Englischer Text]
* [[Johannes Messner]]: ''Das Naturrecht. Handbuch der Gesellschaftsethik, Staatsethik und Wirtschaftsethik'', Berlin 1984. ISBN 3-428-05660-4 (Verlag Duncker & Humblot), 1372 S.
* [[Eberhard Schockenhoff]]: ''Naturrecht und Menschenwürde. Universale Ethik in einer geschichtlichen Welt'', Mainz 1996. ISBN 3-7867-1899-7
* Raoul Muhm: Deutschland: Die Renaissance des Naturrechts und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Germany: The renaissance of natural law and crimes against humanity. Germania: La rinascita del diritto naturale e i crimini contro l´umanità . Vecchiarelli Editore Manziana (Roma) 2004. ISBN: 88-8247-153-2
== Siehe auch ==
[[Naturzustand]]
== Weblinks ==
* {{SEP|http://plato.stanford.edu/entries/natural-law-ethics/}}
* [http://home.arcor.de/danneskjoeld/Inf/T/Naturrecht.html Was bedeutet das Naturrecht?]
* [http://www.lysanderspooner.org/NaturalLaw.htm Lysander Spooner: Natural Law; or The Science of Justice]
[[Kategorie:Rechtsphilosophie]]
[[Kategorie:Staatsphilosophie]]
[[Kategorie:Menschenrechte]]
[[Kategorie:Ethisches Prinzip]]
[[Kategorie:Christliche Soziallehre]]
[[en:Natural law]]
[[es:Ley natural]]
[[fi:Luonnonoikeus]]
[[fr:Droit naturel]]
[[he:משפט הטבע]]
[[ja:自然法]]
[[la:Ius naturale]]
[[nl:Lex naturae]]
[[pl:Prawo natury]]
[[sv:Naturrätt]]
Diese Version des Artikels stammt vom 01.03.2006.
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