Rechtswissenschaft
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Rechtswissenschaft
4279
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2006-02-10T21:11:32Z
Wolfgang Kopp
170468
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Die '''Rechtswissenschaft''' (Jurisprudenz, umgangssprachlich in Deutschland auch Jura, in Österreich und der Schweiz auch Jus) ist die [[Wissenschaft]] vom [[Recht]]; sie befasst sich mit der Erkenntnis und Fortschreibung des objektiven Rechts und ist neben der [[Theologie]], [[Medizin]] und der [[Philosophie]] eine der ältesten Universitätsdisziplinen.
Die klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist [[Ulpian]]: ''Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten, die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge (Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia'', Ulpian primo libro reg., [[Digesten]] 1,1,10,2).
==Bezeichnung==
Das Studium der Rechtswissenschaft wird in [[Deutschland]] [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] als „Jura-Studium“ bezeichnet. Der Begriff '''Jura''' wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der [[Universität]] von [[Bologna]] verwandt. Er leitet sich vom [[latein]]ischen ''ius'' = „das Recht“ ab. „Jura“ sind „die Rechte“, sowohl das weltliche als auch das [[Kirchenrecht]] (kanonisches Recht), welche damals noch gleichberechtigt nebeneinander standen. Manche Universitäten [[Promotion (Doktor)|promovieren]] daher auf Wunsch auch noch zum „Doctor iuris utriusque“ ([[Latein|lat]]. „Doktor ''beider'' Rechte“). In [[Österreich]] und der Schweiz wird nur „Jus“ studiert. Wer ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert hat, wird als [[Jurist]] bezeichnet.
==Abgrenzung==
Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von Natur- und reinen Sozial-[[Wissenschaft]]en darin, dass sie sich in ihrer aktuellen Form - zumindest in ihren Hauptfeldern - nicht mit objektiven Erkenntnissen im Sinne von realen, sinnlich erfahrbaren Phänomenen beschäftigt ("[[Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft]]"). Dies bleibt Nebenzweigen der Rechtswissenschaft vorbehalten, wie etwa der [[Rechtsphilosophie]], der Rechtssoziologie und der [[Kriminologie]]. Dabei hat insbesondere die [[Rechtsphilosophie]] in der Rechtswissenschaft und im Rechtsstudium, im Vergleich zu Hochmittelalter und Renaissance, erheblich an Stellenwert verloren. Die Kriminologie welche sich u.a. mit [[Empirie|empirischer Forschung]] beschäftigt, hat an den [[Hochschule]]n aber einen eher geringen Stellenwert. In neuerer Zeit beschäftigt sich die Rechtswissenschaft viel mit der rechtlichen Methodik und der Lehre von der Gesetzesauslegung. Das heißt, dass sie sich mit der Interpretation von rechtlichen Regelungen befasst, die von [[Legislative|rechtsetzenden Organen]] hervorgebracht werden, in erster Linie durch die [[Gesetzgebung]], teilweise auch durch die [[Gericht]]e (sog. [[Richterrecht]]). Es handelt sich insofern bei der Rechtswissenschaft um eine Sprachwissenschaft mit sozialwissenschaftlichen Elementen.
Kritiker bemängeln, dass die Kenntnisse in [[Ökonomie]] und insbesondere [[Volkswirtschaftslehre]] bei Juristen im Studium kaum vermittelt werden. Dies habe beispielsweise Auswirkungen auf die Gesetzgebung. Doch gerade hier seien ökonomische Kenntnisse von besonderem Interesse. Allerdings sind gerade gesetzgeberische Entscheidungen keineswegs dem Juristen vorbehalten, sondern werden in der Demokratie von den Parlamenten vorgenommen. An einigen [[Fachhochschule|Fachhochschulen]] und Universitäten ist als Reaktion auf diesen Mangel als erster Schritt der Studiengang des ''Wirtschaftsjuristen'' entstanden, der allerdings nur für die Tätigkeit in Unternehmen qualifiziert.
Kritisiert wird auch, dass so genannte [[Grundlagenfächer]] wie die [[Rechtsgeschichte]] oder die [[Rechtssoziologie]] im Jurastudium nur am Rande behandelt werden, was ein kritisches, die Gesetze reflektierendes Studium erschwere. Werfen sie doch Fragen auf, ohne die eine wissenschaftlich-korrekte Auslegung und Einordnung von Rechtsnormen schwer möglich ist. Im Gegensatz zu gerichtlicher Rechtsanwendung muss Rechtswissenschaft gerade eine Reflexion über den Gesetzestext hinaus leisten, nur so können der Entstehungsprozess, die gesellschaftliche Funktion (z.B. Sozialkontrolle bei Strafrechtsnormen) und historische Bezüge erfasst und dargelegt werden.
Dem lässt sich jedoch entgegenhalten, dass die Rechtswissenschaft im Schwerpunkt die Wissenschaft vom geltenden Recht ist. Als solche hat sie aber nur dann Legitimation und Überzeugungskraft, wenn sie dem Gesetz - und dem darin ausgedrückten demokratisch gebildeten Willen - verpflichtet ist und möglichst keine eigene Wertung - auch nicht Ergebnisse gesetzesferner Reflexion - hinzufügt. Die damit angesprochene zentrale Bedeutung der Dogmatik des Rechts schließt es keineswegs aus, auch die geschichtliche Entwicklung der Rechtsnormen in Betracht zu ziehen (vgl. nur [[Friedrich Carl von Savigny|v. Savigny]]).
== Rechtsschulen und Theorierichtungen ==
* [[Historische Rechtsschule]]
* [[Soziologische Rechtsschule]] / [[Sozialwissenschaftliche Theorie des Rechts]]
* [[Rechtshermeneutik]]
* [[Fiqh]] islamische Jurisprudenz. Religiös legitimierte Gesetze, die [[Schari'a]]
''Siehe auch:'' [[Rechtsphilosophie]]
==Historisches==
Die Frage, was Recht ist, wurde über die Jahrhunderte immer wieder unterschiedlich beantwortet. Angefangen von der Gleichsetzung mit herrschenden Moralvorstellungen (vgl. auch [[Naturrecht]]) über die Vorstellung, nur eine Regel, die von einer Körperschaft oder Person (i.d.R. dem "Herrscher") erlassen wurde, die auch die Autorität (zum Erlassen und Durchsetzen) dazu hatte ([[Rechtspositivismus]]), könne als Recht verstanden werden, bis zu unseren heute üblichen Rechtssystemen.
Hier gibt es wiederum zwei Arten von Rechtssystemen, die des kodifizierten (abstrakt definierten) Rechts und die des Fallrechts ([[common law]]). Das kodifizierte Recht hat sich im wesentlichen aus dem römischen Recht entwickelt. So war es [[Justinian I.|Justinian]], der als erster das römische Recht zusammenstellte und damit zugleich im gesamten römischen Reich vereinheitlichte (im [[Corpus Iuris Civilis]]). Auch wenn im kodifizierten Recht frühere Entscheidungen berücksichtigt werden, hat letztlich immer das Gesetzbuch und der Gesetzestext - gegebenenfalls auch Gewohnheitsrecht - die höchste Autorität. Napoleon hat dann das Zivilrecht überarbeitet und im [[Code civil]] neu kodifiziert. Er ist seitdem im französischsprachigen Raum, den ehemaligen französischen Kolonien und weiteren Ländern verbreitet. Daneben steht die deutsche Rechtstradition, die auf dem Boden des [[Gemeines Recht|gemeinen Rechts]] in der Kodifikation des [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuchs]] Ausdruck gefunden und ebenfalls über Deutschland hinaus ausgestrahlt hat.
Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung der englischen Rechtstradition des [[common law]]. Das Recht ist im Grundsatz nicht kodifiziert, sondern wird von der Rechtsprechung auf Grund von [[Präjudiz|Präjudizien]] weiterentwickelt. Dieses Rechtssystem wurde auch in den USA und anderen ehemaligen britischen Kolonien übernommen und weiterentwickelt. So gibt es in den USA eine Schule des "legal realism", nach der allein das Recht ist, was die Gerichte als Recht anwenden und vollstrecken werden. Andere Besonderheiten des US-amerikanischen Rechts sind die enorme Bedeutung der Schwurgerichte (vgl. [[Jury]]).
Zukünftige Entwicklungen werden zunehmend von den unterschiedlichen Rechtsvorstellungen und Systemen beeinflusst werden. Völkerrecht beispielsweise wurde noch nie kodifiziert (in Paragraphen gefasst), und man kann heute Tendenzen erkennen, die darauf hindeuten, dass die Rechtstradition im Herkunftsland auch die Position in internationalen Auseinandersetzungen beeinflusst. Das geht soweit, dass zur Zeit im englischen Sprachraum die Vision eines erneuerten positiven Imperialismus diskutiert wird, während Kontinentaleuropa und andere Länder mit kodifiziertem Recht davon träumen, das Völkerrecht verbindlich zu machen und die [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] als oberste Instanz zu etablieren.
==Studium==
Rechtswissenschaften stellen einen Studiengang dar, den beinahe jede deutsche Universität anbietet. Da sich die juristische Arbeitsweise im Wesentlichen auf das Beherrschen fallorientierter Problemlösungsstrategien stützt, werden auch Juristen mit Führungspositionen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft betraut.
Die Studienordnungen differieren von Bundesland zu Bundesland, verallgemeinernd und im Groben lässt jedoch umreißen, wie sich das Studium in etwa aufteilt:
Es untergliedert sich in etwa 3 Phasen. Zunächst gibt es das Grundstudium, das meist mit einzelnen Abschlussklausuren endet. Hieran schließt sich eine zweite Phase an, gekennzeichnet von den sog. (großen) Übungen, die ebenso von Klausuren, aber auch umfassenden Hausarbeitsgutachten begleitet werden und in deren Anschluss üblicherweise jeder Student noch etwa ein Jahr in Examensvorbereitungen verbringt. Diese Phase endet dann mit dem 1. [[Staatsexamen]]. Hiermit schließt die offizielle universitäre Ausbildung zwar zumeist auch insgesamt ab, da aber als Anwalt nur zugelassen werden kann, wer auch ein 2. Staatsexeman absolviert hat, wird diese Phase hier noch als dritte Phase bezeichnet. Sie besteht aus einem Referendariat und zumeist noch einer kleinen Vorbereitungsphase auf das 2. Staatsexamen.
Die Regelstudienzeit differiert auch regional, beträgt aber bis zum ersten Examen 4,5-5 Jahre, das 2. Staatsexamen lässt sich danach nur schwerlich schneller als in zwei Jahren absolvieren.
In einigen Bundesländern kann mit dem 1.Staatsexamen das Diplom (Dipl.-Jur.) auf Antrag vergeben werden.
Mittlerweile ist es auch möglich, nach einem 3jährigem Studium einen Baccalaureus Juris (bac.jur) und nach einem folgendem Jahr der Magister Juris (Mag.jur.)(gleichwertig zum 1. Staatsexamen) zu erwerben.
== Weblinks ==
{{Wikibooks|Regal Rechtswissenschaft|Rechtswissenschaft}}
* [http://www.jurawiki.de/ JuraWiki] – Wiki für Juristen
* {{dmoz|World/Deutsch/Wissenschaft/Recht/|Rechtswissenschaft}}
{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Wissenschaft]]
[[Kategorie:Recht|!]]
[[da:Retsvidenskab]]
[[en:Jurisprudence]]
[[eo:Juro]]
[[es:Derecho]]
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Diese Version des Artikels stammt vom 11.02.2006.
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