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Rentenversicherung




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.6alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Rentenversicherung 56908 13057290 2006-01-26T18:36:26Z Raubfisch 155983 /* Historische Entwicklung und heutige Probleme */ = Rentenversicherungen im Allgemeinen = Bei einer '''Rentenversicherung''' (RV) im allgemeinen Sinne handelt es sich um eine [[Versicherung]], bei der im Versicherungsfall eine [[Rente]] ausbezahlt wird, dh. wiederkehrende Geldleistungen. Das kann z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente sein. Meist denkt man jedoch im Zusammenhang mit dem Begriff an eine [[Altersrente]] und dort wiederum - wegen der überragenden Bedeutung für viele Menschen - an die im Folgenden beschriebene gesetzliche Rentenversicherung. Der primäre Zweck einer Rentenversicherung besteht in einer Absicherung vor altersbedingten Einkommensrisiken. Der Versicherungscharakter liegt dabei stets darin, dass Versicherer und Begünstigter im Vorhinein nicht wissen können, ob, wann und für welche Dauer ein Rentenanspruch entstehen wird - die insoweit bestehenden Unsicherheiten bzw. Risiken werden auf die Gruppe der Versicherten verteilt. = Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland = Der Begriff "Rente" wird in Deutschland vielfach als Synonym für eine [[Rente]] aus der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) verwendet. == Allgemeine Bemerkungen == Die GRV ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten [[Sozialversicherung]]. Sie findet ihre Grundlage im [[Sozialgesetzbuch VI]] (SGB VI). Sie bildet, zusammen mit den anderen gesetzlichen [[Altersvorsorge]]formen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe, Beamtenversorgung als Sonderform) eine der sog. "drei Säulen" des deutschen Alterssicherungssystems, neben der auf privater Vorsorge aufbauenden Versorgung (zweite Säule - gefördert im Rahmen der sog. „[[Riester-Rente]]“) und der [[betriebliche Altersvorsorge|betrieblichen/überbetrieblichen/tariflichen Altersversorgung]]. Kennzeichen der gesetzlichen Rentenversicherung ist insb. ihr Zwangscharakter: die meisten Arbeitnehmer sind dort pflichtversichert. == Träger der gesetzlichen Rentenversicherung == Träger der GRV ist die [[Deutsche Rentenversicherung]]. Die zuständigen Leistungsträger sind gem. § 23 Absatz 2 SGB I: # in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, # in der knappschaftlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, #in der Alterssicherung der Landwirte die landwirtschaftlichen Alterskassen. == Versicherte == Die GRV unterscheidet generell zwischen Versicherungspflicht und Versicherungfreiheit. Die Versicherungspflicht umfasst nach § 1 SGB VI alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender mit erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit (Zwangsversicherung). Darüber hinaus besteht Versicherungspflicht auch für bestimmte Gruppen von Selbständigen (Landwirte, Handwerker, Künstler und Publizisten, Küstenfischer und –schiffer, Seelotsen, Selbständige mit einem Auftraggeber, Hausgewerbetreibende, [[Ich-AG]] (siehe § 2 SGB VI)) sowie u.a. auch für Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose (§ 3 SGB VI). Versicherungsfreiheit besteht nach § 5 SGB VI für Beamte, Richter und Berufs- oder Zeitsoldaten. Ausserdem können bestimmte Personengruppen von der Versicherungspflicht befreit werden, z.B. Ärzte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte (§ 6 SGB VI). {{Überarbeiten}} == Leistungen == Die versicherten Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) sind das Alter, die [[verminderte Erwerbsfähigkeit]] und der Tod. Leistungen der gRV sind *Rentenzahlungen auf Grund eines dieser Risikofälle **[[Altersrente|Alter]], **[[Erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderung]], **[[Hinterbliebenenrente|Tod]] sowie *Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", d.h. vor Zahlung einer Rente wird versucht, die Erwerbsfähigkeit des/der Versicherten wieder herzustellen. Erst wenn dies tatsächlich nicht möglich ist, erfolgt eine Rentengewährung. Für die Rentengewährung ist die Erfüllung von *persönlichen Voraussetzungen (z.B. Erwerbsminderung, Lebensalter, Tod) und *spezifischen ''Wartezeiten'', also Zeiten der Beitragszahlung zur Rentenversicherung, vonnöten. Daneben sind auch bei verschiedenen Renten noch weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich. Eine abschlagfreie Altersrente wird nach geltender Rechtslage regelmäßig bei einem Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr gewährt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozentpunkten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme behaftet. Darüber hinaus erbringen die Träger der GRV auch Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Diese Leistungen dienen der Abwendung des versicherten Risikos und können insofern nicht als versicherungsfremd eingestuft werden. == Begriff der Rente == Häufig wird - wegen der überragenden Bedeutung - der Begriff "Rente" in Deutschland als Synonym für Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung verwendet. In Deutschland sind davon die [[Pension]]en der Beamten zu unterscheiden, die aus Steuermitteln und Rücklagen finanziert werden. In Österreich werden dagegen alle Altersrenten als Pensionen bezeichnet. Die gesetzliche Rente umfasst ein ganzes Bündel an verschiedenen Leistungen. Neben der ''Altersrente'' (das ist umgangssprachlich "die Rente") wird auch Witwen-, ''Witwerrente'' und Halb-, Voll''waisenrente'' gezahlt. == Verfassungsrecht; Rentenbesteuerung == [[Steuer]]lich ist die gesetzliche Rente derzeit nur teilweise, nämlich mit dem sog. Ertragsanteil als Einkommen zu berücksichtigen. Dieser Ertragsanteil entspricht einer fiktiven Verzinsung der im früheren Erwerbsleben entrichteten Beiträge. Je früher der Versicherte in Rente, desto geringer ist einerseits die absolute Rentenhöhe und desto höher wird der zu versteuernde Ertragsanteil an der monatlichen Altersrente. Tatsächlich ist dieser zu versteuernde Ertragsanteil nur eine fiktive Größe. Dahinter steht die vom Gericht in den 80er Jahren entwickelte Vorstellung, die Anwartschaften der Rentenversicherung genössen Eigentumscharakter, jedenfalls soweit sie auf eigener Leistung, also Beiträgen, beruhen. Man tat also, als wären diese Beiträge wie in einem Kapitaldeckungsverfahren angelegt worden, quasi in Fortsetzung des urpsrünglichen Rentensystems. Die Rentenbesteuerung wird in den kommenden Jahrzehnten sukzessive auf eine neue Basis gestellt werden. Für jeden Rentnerjahrgang wird der zu versteuernde Anteil an der Rente wachsen, im Gegenzug für die Beitragszahler ein höherer Prozentsatz ihrer Beiträge steuerlich absetzbar sein. Am Ende sollen - ähnlich wie bei Pensionen - Renten zu 100% versteuert werden und Beiträge steuerfrei sein. == Berechnung der Rentenhöhe == Die Rentenhöhe ist an die im Laufe des Lebens einbezahlten Beiträge gebunden. Dafür erhält der Beitragszahler [[Entgeltpunkte]] gutgeschrieben. Dieser Grundsatz erfährt geringfügige Korrekturen durch Gutschrift zusätzlicher Punkte für gewisse Zeitabschnitten ohne Beitragsleistung (z. B. Kindererziehungszeiten, Zeiten zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und vollendetem 60. Lebensjahr) Die Altersrente wird nach der [[Rentenformel]] berechnet. Diese ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) normiert. Das insgesamt zu verteilende Rentenvolumen wird dabei im Verhältnis der Entgeltpunkte auf die Rentenbezieher aufgeteilt. Das geschieht durch Multiplikation der Entgeltpunkte mit einem bestimmten, jedes Jahr neu festzusetzenden Rentenfaktor. Die entscheidende Frage ist die nach der Berechnung dieses Faktors, dh. des zu verteilenden Rentenvolumens. Die derzeitige Formel dafür berücksichtigt u.a. die Entwicklung der Bruttolöhne und demographische Veränderungen. Besonderheiten bestehen in der Knappschaftsversicherung (Rentenversicherung der Bergleute). Ein ständiger Aufenthalt im Ausland [[Wohnsitz]] kann massive Änderungen im Rentenanspruch mit sich bringen; hierzu wurden auch [[Versicherungslastregelung]]en zwischen Staaten getroffen. == Finanzierung der Rentenversicherung == === Beiträge === Grundsätzlich wird die Rentenversicherung durch ''Beiträge'' finanziert, die ''je zur Hälfte von [[Arbeitnehmerbeitrag|Arbeitnehmern]] und [[Arbeitgeberbeitrag|Arbeitgebern]]'' getragen werden (Ausnahmen: in der Knappschaftsversicherung trägt der Arbeitgeber zwei Drittel des Beitrags). Freiwillig versicherte Selbständige tragen den Beitrag allein; Besonderheiten gibt es in der Künstlersozialversicherung und für geringfügig Beschäftigte. Diese sogenannte ''paritätische Finanzierung'', die auch für die gesetzliche Krankenversicherung gilt, ist betriebswirtschaftlich gesehen allerdings eine Fiktion, da der '''gesamte''' Zahlbetrag und nicht etwa nur der ''Arbeitnehmer''beitrag von diesem erwirtschaftet werden muss. Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung sind daher [[Arbeitgeberbeitrag|''Arbeitgeber''beiträge]] dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers zuzurechnen. Durch eine Ausgliederung und Bezeichnung als [[Lohnnebenkosten]] verstellen sie dem Beschäftigten den Blick auf die reale Abgabenquote. Der Beitragssatz wird als Prozentsatz vom Bruttolohneinkommen (Arbeitsentgelt) erhoben, letzteres gedeckelt auf die Höhe der [[Beitragsbemessungsgrenze]]. Er beträgt seit dem 1. Januar 2003 19,5%, für die Knappschaftsversicherung mehr (seit 1.1.2003 25,9%). Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 18.11.2005 soll er bis zum 1.1.2007 auf 19,9% steigen (Abschnitt 2.1 des Koalitionsvertrages). === Bundeszuschuss === Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das System in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse, also Steuermittel, getragen. Im Jahr 2005 summierten sich die Bundeszuschüsse auf über 80 Milliarden €. Sie waren damit höher als die Kreditaufnahme des Bundes und deckten mehr als 1/3 der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Unabhängig davon, wie sie begründet werden (etwa als "Ausgleich von Zeiten ohne Beitragszahlung", wie Kriegsdienst und Kindererziehungszeiten) haben alle diese Zuschüsse die Funktion, Rentenkürzungen bzw. Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die offiziell Begünstigten (zB. Mütter) erhalten lediglich das zunächst einmal kostenlose und aus heutiger Sicht eher ungewisse Versprechen, ihrerseits im Alter von der dann erwerbstätigen Generation Versorgungsleistungen zu erhalten. === Reserven === Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt nicht im [[Kapitaldeckungsverfahren|Kapitaldeckungs-]], sondern im [[Umlageverfahren]]. Laufende Beiträge, verwaltet von [[Bundesversicherungsanstalt für Angestellte|BfA]] und den [[Landesversicherungsanstalt|Landesversicherungsanstalten]], werden sofort als Renten ausbezahlt. Nur, um die Liquidität sicherzustellen, gibt es eine kleine sog. [[Schwankungsreserve]]. == Historische Entwicklung und heutige Probleme == Die Verabschiedung des ''Gesetzes zur Alters- und Invaliditätsversicherung'' durch den [[Reichstag (Deutsches Kaiserreich)|Reichstag]] des [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Reiches]] unter [[Otto von Bismarck]] bildet die Grundlage der Bismarck'schen [[Sozialgesetzgebung]] ([[24. Mai]] [[1889]]). Im Rahmen dieser Sozialgesetzgebung wurde die Rentenversicherung (RV) zum [[1. Januar]] [[1891]] (vgl. RGBl. 1889 I S. 97) erstmals eingeführt. Wesentliche Reformschritte waren 1911 die Einführung der Hinterbliebenenrenten sowie die Einbeziehung der Angestellten in die Rentenversicherung im Jahre 1911 durch das Versicherungsgesetz für Angestellte, vom [[20. Dezember]] [[1911]] (RGBl. S.989). Das rein auf Ansparungen gegründete System konnte nicht lange durchgehalten werden. Nach dem ersten Weltkrieg wurden die Reserven durch die darauffolgende [[Hyperinflation]] weitgehend entwertet. So waren das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. RM (im Jahre 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % der Summe zusammengeschmolzen. Bereits damals begann man, in gewissem Umfang Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen zu finanzieren, und der Staat half mit Steuermitteln aus. Dennoch waren massive Leistungskürzungen, insbesondere nach Hinzutreten der Weltwirtschaftskrise (1930-1932), unvermeidlich. Die gesetzliche Rentenvesicherung war weit davon entfernt, einen Lebensstandard im Alter zu garantieren, und kaum mehr als ein kleines Zubrot. Hauptsächliche Quelle von Alterseinkünften waren mehr denn je Leistungen der eigenen Kinder oder aber, im äußersten Notfall, der staatlichen Fürsorge. Während der NS-Zeit wurden sogar Mittel aus den Sozialsystemen für andere Projekte (insbesondere der Rüstung) zweckentfremdet. Auch nach dem zweiten Weltkrieg wurde das System zunächst beibehalten. Die Rente hatte damals weitgehend Unterstützungsfunktion und wurde - mangels Rücklagen - bis zu 50% aus Steuermitteln finanziert. Erst im Jahre 1957 kam der Übergang zum System der noch heute bestehenden [[Umlagefinanzierung]]: statt Rücklagen zu bilden, wurden von den Zwangsmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung anfangs 15% des Bruttolohnes abgeführt und sofort für Rentenzahlungen verwendet. Das führte zu einer sofortigen, drastischen Rentenerhöhung und ermöglichte es, die Rentenhöhe fortan dynamisch an die Bruttolohnentwicklung zu koppeln. Freilich hatte es den Nachteil, dass seither keinerlei Rücklagen mehr gebildet wurden - jede Generation finanziert faktisch mit ihren Beiträgen nicht ihre eigene Altersversorung, sondern die der eigenen Eltern und Großeltern. Die Reform beruhte maßgeblich auf einer Studie von Professor [[Wilfrid Schreiber]], dessen Konzept allerdings nur unvollständig umgesetzt wurde. Schreiber hatte vorgesehen, die für den Fortbestand des Systems unabdingbare Aufzucht von Kindern in das System einzubeziehen, unter anderem durch eine [[Kinderrente]] sowie eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose. Der damalige Bundeskanzler [[Konrad Adenauer]] entschied sich, gegen Bedenken etwa von [[Ludwig Erhard]], gegen solche Komponenten. In den folgenden Jahren stieg, insbes. bedingt durch flexible Altersgrenzen und diverse Erweiterungen des Berechtigtenkreises, der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung über 17% (1972) auf 19% (1986). Von Beginn an wurde ein erheblicher Teil der Rentenzahlungen aus Steuermitteln finanziert. Der sog. Bundeszuschuss betrug im Jahr 1964 knapp 25% der ausbezahlten Renten, sank in den 70er Jahren auf um die 15% und hielt sich bis Ende der 80er Jahre bei ca. 16%. In den 90er Jahren geriet jedoch die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Ursache war die Übertragung des Systems auf die neuen Bundesländer: da es in der EX-DDR offiziell keine Arbeitslosigkeit gegeben hatte, erwarben die dortigen Rentner durch Anrechnung vieler "Beitragsjahre" vergleichsweise hohe Rentenansprüche, während aufgrund der Wirtschaftslage aus den neuen Bundesländer nur relativ geringe Rentenbeiträge erwirtschaftet wurden. Verschärft wurden die Probleme durch eine schleichende Erhöhung der Erwerbslosenzahlen. Zuguterletzt begann sich durch den beginnenden Eintritt geburtenschwacher Jahrgänge in das Erwerbsleben (seit 1970 kamen in Deutschland auf 1000 Einwohner konstant weniger als 700 Geburten) sowie die steigende Lebenserwartung das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern zu verschieben. Die Politik reagierte 1992 mit ersten Einschnitten (insbes. Koppelung an die Netto- statt die Bruttolohnentwicklung). Es folgte, nachdem die Einführung eines "demographischen Faktors" 1997 noch am Widerstand der Opposition gescheitert war, im neuen Jahrtausend mit dem "Nachhaltigkeitsfaktor" - der erstmals das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern berücksichtigt und den Rentenanstieg begrenzt - der Einstieg in eine Phase nominal stagnierender, dh. (inflationsbereinigt) sinkender Rentenbezüge. Vor allem aber musste der Bundeszuschuss in dieser Zeit ständig erhöht werden. Er beträgt heute mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben (ca. 80 Milliarden EUR). Der Rentenbeitrag, der noch 1992 auf 17% gesenkt worden war, kletterte dennoch auf 19,5% im Jahr 2005. Weitere Steigerungen konnten nur durch diverse Einmalmaßnahmen vermieden werden, etwa durch kontinuierliches Reduzieren der Liquiditätsreserven ("Schwankungsreserve"), Verkauf von Sachanlagen sowie - vorgesehen für 2006 - das Vorziehen der Zahlungstermine um 14 Tage (entspricht einer einmaligen Mehreinnahme von ca. 5% im Jahr 2006). Einzelheiten zur allgemein diskutierten Finanzkrise des Rentensystems siehe unter [[Rentenproblematik]]. == Generelle Rechtfertigung der Pflichtversicherung == Zur Begründung der Versicherungspflicht gibt es diverse Erklärungsansätze. Zum Teil wird argumentiert, weite Bevölkerungskreise würden ohne Zwangscharakter die notwendige Vorsorge vernachlässigen und im Alter der allgemeinen Fürsorge anheimfallen. Andere Argumente bezweifeln, dass rein private Vorsorgesysteme auch nur theoretisch ausreichend sein können. Der freie Markt sei aus verschiedenen Gründen ([[Armut#Relative_Armut|relative Armut]], [[Moral_Hazard|moral hazard]], [[Adverse_Selektion|adverse selection]], [[Inflation|Inflationsrisiken]] etc.) nicht in der Lage, [[Reale Größe (Wirtschaft)|reale]] [[Annuität|Annuitäten]] anzubieten. Gerade die Bevölkerungskreise, die eine Absicherung im Alter besonders nötig hätten, müssten daher ohne Versicherungsschutz auskommen. Überhaupt könne angespartes Vermögen jedenfalls kollektiv, dh. mit Blick auf eine ganze Gesellschaft, niemals ausreichen, um die notwendigen Leistungen an die Ruheständler zu erbringen [[Mackenroth-These]]. Dafür sei ein [[Umlageverfahren]] unverzichtbar, auch weil der Staat die Steuerhoheit besitzt und daher zu jeder Zeit die Einnahmeseite zwangsweise anpassen kann, um eine eventuelle Unterdeckung der Ausgaben auszugleichen. == Kritik am deutschen System, Verfassungsfragen == Das zunehmend in die Krise geratene deutsche System wird mittlerweile grundlegend in Frage gestellt, insbes. mit dem Hinweis, das usprünglich vom "geistigen Vater" der heutigen Rentenversicherung [[Wilfrid Schreiber]] erdachte Konzept sei nie vollständig umgesetzt worden. Kritiker sehen dadurch seine Idee des [[Generationenvertrag|Generationenvertrages]] korrumpiert: die heutigen Rentenbeiträge eines Beitragszahlers würden ausschließlich für Versorgung seiner Eltern und Großeltern verwendet. Wer für das ''eigene'' Alter vorsorgen wolle und keine Kinder aufziehe, der müsse das gesparte Geld in eine private Altersvorsorge investieren und sei auf dieselbe zu [[Generationenvertrag|verweisen]]. Die bisherige Rechtsprechung des [[Bundesverfassungsgericht]]s, wonach Rentenanwartschaften eigentumsrechtlich geschützt sind, widerspricht dieser Interpretation. Ob die zugrundeliegende, seit jeherkritisierte Sichtweise (Beiträge als Äquivalent zu den in einem Kapitalverfahren angesparten Eigenleistungen) auf Dauer aufrechtzuerhalten sein wird, kann aber bezweifelt werden. Sie stammt aus einer Zeit, in der das demographische Deckungsproblem und die Grundannahmen des Systems in der öffentlichen Debatte praktisch keine Rolle spielten. Es ist absehbar, dass offene und versteckte Leistungskürzungen bereits heute die Rentenleistungen unter das nach dieser Rechtsprechung anzusethende Mindestniveau drücken oder jedenfalls in naher Zukunft drücken werden. Mangels Finanzierungsalternativen wird die genannte Rechtsprechung dann wohl schon aus der Not heraus aufgegeben oder bis zur Unkenntlichkeit verwässert werden müssen. = Gesetzliche Versicherung in Österreich = In Österreich wird die Rentenversicherung generell als Pensionsversicherung bezeichnet. Demzufolge werden in Österreich auch keine Renten sondern Pensionen ausbezahlt. Träger der österreichischen Pensionsversicherung sind die [[Pensionsversicherungsanstalt]], die [[Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau]], die [[Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft]] sowie die [[Sozialversicherungsanstalt der Bauern]]. = Sonstiges = == Literatur == * H. Grüner, G. Dalichau: ''Gesetzliche Rentenversicherung.'' Heidelberg (Kommentar, Loseblatt) * K. Hauck et al.: ''Sozialgesetzbuch. SGB VI.'' Berlin (Kommentar, Loseblatt) * R. Kreikebohm (Hrsg.): ''SGB VI.'' 3. Auflage. München 2003, (Kommentar) * H.-W. Lueg, B. v. Maydell, F. Ruland (Hrsg.): ''Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch. Gesetzliche Rentenversicherung.'' Berlin (5 Bände, Loseblatt) * B. Schulin (Hrsg.): ''Rentenversicherungsrecht.'' München 1999 (Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 3) * Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Hrsg.): ''Handbuch der Rentenversicherung.'' Neuwied 1990 == Siehe auch == * [[Altersvorsorge]], [[Riester-Rente]], [[Rürup-Rente]], [[betriebliche Altersvorsorge]] * [[Rentenproblematik]], [[Sozialversicherung]], [[Sozialstaat]], [[Wilfrid Schreiber]], [[Mackenroth-These]], [[Regelaltersrente]], [[Mindestrente]], [[Alters- und Hinterlassenenversicherung]] *[[Schweizer Rentenversicherung]], [[Social Security]] (US-amerikanische Rentenversicherung),[[Britische Rentenversicherung]] == Weblinks == * [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de www.deutsche-rentenversicherung-bund.de] - neue URL / www-Site ab 1.10. 2005 * {{Zitat de §§|sgb_6|index|Sozialgesetzbuch VI}} * [http://www.bpb.de/wissen/65T9EB,0,0,Gesetzliche_Rentenversicherung_und_Rentenniveau.html Zahlen der Bundeszentrale für politischen Bildung zur Rentenversicherung in Deutschland] *[http://www.datensammlung-sozialpolitik.de Datensammlung (Info-Grafiken) zur Alterssicherung und Rentenversicherung] * [http://www.rentenerklaerung.de.vu/ Ausführliche deutschsprachige Erläuterung von Geschichte, Träger, Leistungen, Problem und mehr.] {{Navigationsleiste Gesetzliche Rentenversicherung}} [[Kategorie:Rentenversicherung|!]] [[Kategorie:Steuerrecht]] {{Rechtshinweis}}



Diese Version des Artikels stammt vom 01.02.2006.



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