Restschuldversicherung
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Restschuldversicherung
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14556131
2006-03-12T10:39:12Z
Ollio
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Eine '''Restschuldversicherung''' (oder '''Restkreditversicherung''', Abk. '''RSV''', engl. '''Credit Life Insurance''') ist eine zusätzliche Absicherung des [[Kreditnehmer]]s.
Der Kreditnehmer nutzt die Möglichkeit, sein [[Darlehen]] mit verschiedenen Tarifen z. B. gegen [[Ableben]], [[Unfall]] oder [[Krankheit]] abzusichern. Die [[Versicherungsgesellschaft]] begleicht i.d.R. im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens.
Die RSV entstand in den 1950er Jahren in den USA und fand in den 1960er Jahren ihren Weg nach Deutschland. Ursprünglich wurde gegen Zahlung eines Einmalbeitrages eine fallende Versicherungssumme (das Restdarlehen) gegen das Risiko des Ablebens versichert.
Mittlerweile werden auch laufende Beiträge vereinbart, die Versicherungssumme kann konstant bleiben und weitere Risiken können abgesichert werden. Zunehmend größere Bedeutung erlangen dabei Versicherungen gegen [[Arbeitslosigkeit]]. Hierbei übernehmen die Versicherungsinstitute einen vereinbarten Teil der monatlichen Darlehnbelastung.
[[Kategorie:Kreditgeschäft]]
[[Kategorie:Schuldrecht]]
[[Kategorie:Finanzierung]]
[[Kategorie:Versicherungswesen]]
Diese Version des Artikels stammt vom 15.03.2006.
Der Inhalt dieser Seite basiert auf dem Artikel
„Restschuldversicherung“ aus der freien Enzyklop�die
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