Sozialversicherung
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Sozialversicherung
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2006-02-03T15:02:19Z
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/* Entstehung der Sozialversicherungen */
Im engeren Sinn beschreibt der Begriff '''Sozialversicherung''' ein öffentliches oder halböffentliches System der Pflichtversicherung. Man spricht von gesetzlicher Sozialversicherung. Im weiteren Sinne würde dann die private Sozialversicherung dazu zählen.
Im Gegensatz zu Leistungen der [[Gebietskörperschaft]]en (Bund, Länder, Gemeinden) werden Leistungen der Sozialversicherung in erster Linie nicht durch Steuern, sondern durch Beiträge zum jeweiligen Versicherungsträger, der jedoch staatlich kontrolliert wird, finanziert.
Träger der Sozialversicherung im engeren Sinne sind nicht staatliche Behörden selbst, sondern öffentliche oder halböffentliche Sozialversicherer. Die Sozialversicherung ist meist in Sparten gegliedert, z. B. in [[Bundesrepublik Deutschland|Deutschland]]:
*Gesetzliche [[Rentenversicherung]] RV
*Gesetzliche [[Krankenversicherung]] (GKV)
*[[Arbeitslosenversicherung]] bei der [[Bundesagentur für Arbeit]] (BA)
*Gesetzliche [[Unfallversicherung]] (UV)
*Gesetzliche [[Pflegeversicherung]] (PV)
Ein Zweck der Sozialversicherung ist es, auch den Personenkreisen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten [[Versicherung]]en nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen werden würden. Um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken (z.B. Gesunde und Kranke) zu vermeiden, besteht in der Regel Versicherungspflicht.
Die Beiträge werden meist nach den [[Bruttolöhne und -gehälter|Bruttolöhnen und -gehältern]] (meist bis zu einer spartenspezifischen [[Beitragsbemessungsgrenze]]) berechnet. Die Versicherungen werden durch [[Arbeitgeber]]- und [[Arbeitnehmer]]-Beiträge je nach Sparte zu unterschiedlichen Teilen finanziert und es gibt auch teilweise staatliche Steuerzuschüsse (begründet u.a. als Ausgleich für sogenannte versicherungsfremde Leistungen). Die Auszahlung orientiert sich nach erworbenen Ansprüchen (z.B. bei Renten oder Krankengeld) oder es gibt für alle gleiche Sachleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles.
== Entstehung der Sozialversicherungen ==
Die Sozialversicherungen wurden zumeist in der zweiten Hälfte des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts (Beginn der Großindustrie) ins Leben gerufen. Die sozialen Verhältnisse der arbeitenden Bevölkerung wurden immer schlimmer: u.a. lange Arbeitszeiten, hohe Unfallraten und niedrige Löhne führten dazu das im Jahr 1883 Reichskanzler [[Otto von Bismarck|Bismarck]] die Sozialversicherungen in Deutschland einführte. Sie waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. Damit sollte einerseits sozialen Unruhen begegnet werden, andererseits sollten bereits bestehende, freiwillige Sozialversicherungen der [[Gewerkschaft]]en und der kirchlichen [[Arbeiterverband|Arbeiterverbände]] entmachtet werden.
*1883: [[Krankenversicherung]]
*1884: [[Unfallversicherung]]
*1889: Invaliditäts- und [[Rentenversicherung]]
*1927: [[Arbeitslosenversicherung]]
*1995: [[Pflegeversicherung]]
Mehrere Länder haben eine Sozialversicherung:
*[[Sozialversicherung (Deutschland)]]
*[[Sozialversicherung (Europäische Union)]]
*[[Sozialversicherung (Schweiz)]]
*[[Sozialversicherung (Österreich)]]
== Die gesetzliche Sozialversicherung in der [[Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung|Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung]] ==
Die staatliche Sozialversicherung SV bildet zusammen mit den [[Gebietskörperschaft]]en (Bund, Länder, Gemeinden) den Sektor Staat.
Der Finanzierungssaldo der SV in Abgrenzung der VGR im Unterschied zur Abgrenzung der Finanzierungsrechnung geht damit in den Finanzierungssaldo des Staates insgesamt ein. Der Finanzierungssaldo des Staates insgesamt in Abgrenzung der VGR ist Gegenstand der [[EU-Konvergenzkriterien|"Maastrichtkriterien"]].
==Weblinks==
* [http://www.deutsche-sozialversicherung.de Sozialversicherung Deutschland]
* [http://www.sozialversicherung.at Sozialversicherung Österreich]
[[Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland)]]
[[Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung]]
Diese Version des Artikels stammt vom 03.02.2006.
Der Inhalt dieser Seite basiert auf dem Artikel
„Sozialversicherung“ aus der freien Enzyklop�die
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