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Urheberrechtsverletzung




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.6alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Urheberrechtsverletzung 23577 move=:edit= 14363077 2006-03-07T05:43:43Z StYxXx 18679 /* Erlaubte Kopien */ link [[Bild:Destroy CD137841.jpg|thumb|Öffentliche Vernichtung von illegal kopierten CDs in Brasilien
(Roosewelt Pinheiro/ABr)]] Eine '''Urheberrechtsverletzung''' liegt vor bei einer [[Illegalität|rechtswidrig]] hergestellten oder verbreiteten [[Kopie]] von [[Urheberrecht|urheberrechtlich]] geschützten – meist [[elektronische Medien|elektronischen]] – Medien. Diese Kopien werden in der Umgangssprache häufig ''Raubkopie'' oder ''Schwarzkopie'' genannt. Bei den Medien kann es sich um [[Filmkunst|Filme]], [[Musikstück|Musikstücke]], [[E-Book|Bücher]], [[Computerprogramm]]e, [[Datenbank]]en oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des [[Urheber]]s oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre. Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 [[Urheberrechtsgesetz|UrhG]]) und Österreich (§ 42 [[Urheberrechtsgesetz|UrhG]]) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten, Verstöße gegen das [[Immaterialgüterrecht]] werden oftmals [[Justiz|juristisch]] verfolgt und bestraft. Jedoch wird das Verbreiten in der Praxis in vielen Staaten (vor allem in Russland, Südostasien und Afrika) nicht aktiv verfolgt. Geschichtlich ist die Urheberrechtsverletzung eine relativ neue Erscheinung, da das [[Urheberrecht]] erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im [[20. Jahrhundert]] die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z. B. das Abschreiben oder Nachdrucken von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Erzählstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. normale Vorgänge. Eigentum besteht nur an den materiellen Trägern – z. B. an einem Buch als Gegenstand – nicht an den Inhalten. Allerdings wurden die Schutzrechte verschärft. Durch neue Technologien nahmen die wirtschaftlichen Folgen von widerrechtlichen Kopien immer größere Dimensionen an. Besonders kritisch ist dabei das seit den 1990er Jahren auch im privaten Umfeld leicht mögliche Kopieren digitalen Ausgangsmaterials, das eine 1:1-Kopie ohne weiteren Qualitätsverlust mit geringem Zeit- und Materialaufwand erlaubt. Kopien von nicht digitalem Ausgangsmaterial sind immer mit einem mehr oder weniger großen Qualitätsverlust verbunden. ==Kritik am Wort „Raubkopie“== Nicht erst seit der umstrittenen „Raubkopierer sind Verbrecher“-[[Kampagne]] der [[Filmwirtschaft]] ist das Wort „Raubkopie“ in die Kritik geraten. Ihr wird vorgeworfen, einen Begriff zu verwenden, der Assoziationen mit einem weitaus schwerwiegenderen Straftatbestand wecke: dem Raub. Juristisch bezeichnet das [[Komposition (Grammatik)|Bestimmungswort]] „[[Raub]]“ ein [[Verbrechen]], bei dem jemandem eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder körperlicher Bedrohung weggenommen wird. Auch allgemeinsprachlich wird das Wort „Raub“ normalerweise nur für den Diebstahl physischer Güter und nur im Zusammenhang mit Gewaltanwendung oder -androhung verwendet. Dies trifft im gegenständlichen Fall aber in doppelter Hinsicht nicht zu, da das Original weiterhin beim Urheber bleibt und auch keine Gewalt oder körperliche Bedrohung stattfindet. Neutraler erscheinen in diesem Zusammenhang die Wörter ''Schwarzkopie'' für illegale Kopien, Unterlizenzierung durch zu wenige erworbene Softwarelizenzen (der wohl häufigste Fall von „Raubkopien“ in Unternehmen) oder auch [[Privatkopie]] für legale Kopien im Rahmen des § 53 UrhG. Zusätzliche Kritik ernteten [[Lobbyismus|Lobbygruppen]] der Medienwirtschaft, da sie regelmäßig das Wort „Raubkopie“ auch auf legale Privatkopien anwendeten. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Begriff nicht von Lobbygruppen geprägt wurde, sondern in der Umgangssprache schon lange existierte und verbreitet war. Im deutschen [[Urheberrechtsgesetz]] kommt der Begriff „Raubkopie“ nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von „rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken“. == Praxis == Bei gewerblichem Handel können „Raubkopien“ Bußgelder oder Haftstrafen nach sich ziehen. Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zuverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut [http://www.bmj.bund.de/media/archive/1122.pdf des Bundesministeriums für Justiz] nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig. Um der illegalen Verwendung von Tauschbörsen eine legale Alternative entgegenzusetzen, stellt die [[Musikindustrie]] inzwischen eigene Downloadangebote bereit, die es den Kunden ermöglichen, lizenzierte Musik auf ihren Rechner herunterzuladen. Für Audio-CDs wurden verschiedene [[Kopierschutz |Kopierschutzverfahren]] eingeführt, die das Vervielfältigen von Musik und die Weitergabe verhindern sollen. Da diese Verfahren jedoch die technischen Spezifikationen von Audio-CDs verletzen, lassen sich legal erworbene CDs auf einigen Geräten oder Computern nicht abspielen. Diese CDs entsprechen nicht mehr der im [[Rainbow Books|Red Book]] vereinbarten und definierten Spezifikationen für [[Compact Disc]]s und sind daher keine echten Audio-CDs (daher häufig auch als „[[Audio-CD#Kopierschutz|Un-CDs]]“ bezeichnet) und sorgen so oft für zusätzlichen Unmut bei den zahlenden Kunden. Die Frage, ob Überspielen von kopiergeschützten CDs über den analogen Ausgang ein Umgehen des Kopierschutzes darstellt, ist umstritten. In zahlreichen Zeitschriften wird es als erlaubte Möglichkeit dargestellt, da das analoge Abspielen der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Audio-CD entspricht. Um das unerlaubte Mitschneiden von Kinofilmen zu unterbinden, setzen Kinobetreiber immer häufiger [[Nachtsichtgerät]]e ein, um Personen mit [[Videokamera]]s aufzuspüren. Allerdings werden oft auch [[Screener (Film)|Screener]] unrechtmäßig kopiert. == Technische Mittel == Um kostenlos an nahezu alle gängigen Filme, Musikstücke und Spiele zu kommen, werden zumeist gängige [[File Sharing|File-Sharing]]-Programme oder das [[Internet Relay Chat|IRC]]-Netzwerk benutzt. Die Film- und Musikindustrie versucht daher, Tauschbörsen bzw. die verwendete [[Software]] verbieten zu lassen. Allerdings sind einige Tauschbörsen [[dezentral]] organisiert, sodass es in der Praxis nicht möglich ist, so ein Verbot durchzusetzen; zudem argumentieren Anbieter von Tauschbörsen, dass sie nur die Vermittler von Daten seien und ein Großteil des Datenverkehrs auf legale Inhalte – wie etwa freie Software – zurückzuführen ist. Genauso gut könne man die Post verbieten, die unter anderem auch gestohlene Waren ausliefert. Problematisch für die Hersteller kommerzieller Software dabei ist, dass es keinen wirksamen Kopierschutz gibt. Zahlreiche sogenannte Cracker-Groups bringen ihre Veröffentlichungen zumeist auch gleich mit der passenden Seriennummer oder einem [[Crack (Software)|Crack]] heraus. Cracks tauschen meist Original-Dateien aus oder verändern diese leicht – mit dem Ziel den Kopierschutz zu überwinden. Wie bei allen ausführbaren Dateien, die aus zweifelhaften Quellen kommen, besteht hierbei das erhöhte Risiko, ein [[Trojanisches Pferd (Computerprogramm)|Trojanisches Pferd]] auszuführen, vor allem dann, wenn diese Cracks oder Schwarzkopien auf Webseiten oder in Tauschbörsen gefunden werden. Eine weitere Technik zur Umgehung von Kopierschutzverfahren sind CD-ROM-[[Emulator|Emulatoren]]. Hierzu wird ein Abbild der Original-CD erzeugt. Dieses kann auf beliebigen Datenträgern gespeichert, und zusätzlich beispielsweise über das [[Internet]] oder [[Local Area Network|LAN]] global oder lokal verteilt werden. Mittels eines [[Virtuelles Laufwerk|virtuellen]] CD-ROM-Laufwerks lassen sich diese Abbilder dann in das System einbinden. So wird dem Programm vorgegaukelt, die Original-CD wäre in einem CD-ROM-Laufwerk. Es gibt mittlerweile Kopierschutzverfahren, die die Deinstallation solcher CD-Emulatoren fordern, bevor das kopiergeschützte Programm gestartet werden kann, was problematisch ist, da solche Emulatoren aber auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden können. Auch kann das überprüfen auf solche Programme mit verschiedenen Programmen umgangen werden. == Erlaubte Kopien == Es muss erwähnt werden, dass von jeder legal erworbenen Musik-CD, Musikkassette oder Schallplatte eine [[Privatkopie]] erstellt werden darf. Nach einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs von 1978 sind 5 bis 7 Kopien geduldet. Geduldet aus dem Grund, weil das "Recht auf Privatkopie" in keinem Gesetz explizit geregelt ist, aber aufgrund dieses Urteils die Rechtsliteratur von dieser Anzahl an Kopien ausgeht. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten inbegriffen ([[GEMA]]). Diese Kopien dürfen an Freunde und Familienmitglieder weiter gegeben werden, die wiederum 5-7 Kopien anfertigen können. Die Ausnahme sind kopiergeschützte Datenträger. Sobald eine Kopiersperre vorhanden ist bzw. "wirksam", darf diese nicht umgangen werden, auch nicht, wenn die Musikstücke in MP3 konvertiert werden, um diese auf z.B. einen MP3-Player abzuspielen. Wann ein Kopierschutz als „wirksam“ bezeichnet werden kann, ist bisher nicht zweifelsfrei festgelegt worden. Die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Allerdings kann in solchen Fällen der Rechteinhaber [[Schadensersatz]]forderungen gegen den Ersteller der Kopien geltend machen. Aufnahmen aus dem Fernseher ist unbedenklich. DVDs sind zum größten Teil durch [[Content Scrambling System]] ([[CSS]]) geschützt. Analoge Aufnahmen sind sind solange erlaubt, wie z.B. DVDs nicht durch [[Macrovision]] geschützt sind. Privatkopien von kopiergeschützen digitalen Medien dürfen also legal mit den genannten Ausnahmen über den Umweg der analogen Aufzeichnung per Wiedergabe gemacht werden. Es ist nicht verboten, die Wiedergabe einer DVD oder Musik-CD mitzuschneiden und dieses Material anschließend wieder als DVD oder CD zu brennen. Auch dürfen diese an Freunde und Bekannte weitergegeben werden, da sie kein genaues Abbild des kopiergeschützten Datenträgers darstellen. Im Rahmen der zweiten Novelle zum Urheberrecht soll diese Möglichkeit der legalen Kopie dahingehend geändert werden, dass eine analog erstellte Kopie ebenfalls zu Schadenersatzansprüchen des Rechteinhabers führen können. Kopierschutzmechanismen [[Audio-CD#Kopierschutz|Un-CD]]s funktionieren oft nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Software bzw. Betriebssystem (meist [[Windows]]). Wenn Benutzer anderer [[Betriebssystem]]e kopiergeschützte Datentäger auf ihrem Rechner vervielfältigen, kann dies rechtlich nicht als Umgehung des Kopierschutzes gewertet werden. Eine Ausnahme bilden Softwareprodukte. Von einer Software darf der Eigentümer immer eine Sicherheitskopie anfertigen, ungeachtet des Kopierschutzes. Diese Sicherheitskopie darf jedoch nicht weitergegeben oder auf anderen Computern als den dafür zugelassenen verwendet werden. == Zukunft == Selbst massive Verfolgung von Tätern und Schauprozesse wie in den USA schrecken die meisten Benutzer nicht ab; Tauschbörsen nehmen weiter an Beliebtheit zu. Bei solch einem Massenphänomen ist es für Strafverfolger nahezu unmöglich, die Mehrzahl der Verstöße zu ahnden – eine Strafverfolgung großer Bevölkerungsgruppen ist weder politisch durchsetzbar noch praktisch machbar. Daher konzentriert sich die Strafverfolgung meist auf Personen, die im großen Stil mit illegalen Kopien Handel treiben und sich teilweise millionenschwer bereichern, nicht auf diejenigen, die anscheinend nur im kleinen Stil für den Eigenbedarf kopieren. Neuerdings jedoch wird speziell entwickelte Software eingesetzt, die Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen automatisch protokolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Auch wurden zum ersten Male Strafanzeigen gegen viele Tausend Benutzer zugleich gestellt. Um einer Kriminalisierung weiter Bevölkerungsgruppen entgegen zu wirken, fordern Organisation wie [[ATTAC]] eine „[[Kulturflatrate]]“, die für einen bestimmten [[Obolus]] solches Kopieren legalisiert, vergleichbar etwa mit der Vergütungsregelung auf [[Fotokopierer]] der [[VG Wort]]. Kritiker fordern auch, den veränderten Nutzungsgewohnheiten der Bevölkerung bei Kopien durch eine Liberalisierung der entsprechenden Gesetze Rechnung zu tragen, die Medienwirtschaft wehrt sich aber noch vehement dagegen. Auf der anderen Seite benachteiligt eine Kulturflatrate die Künstler, weil sie auf diese Weise gezwungen werden, ihre Selbstbestimmung aufzugeben und somit nur die Bedürfnisse von Filesharing-Usern befriedigt werden. == siehe auch== *[[Raubdruck]], [[Urheberrecht]], [[Software-Patente]], [[Privatkopie]], [[Bootleg]], [[Plagiat]], [[Warez]], [[Line Dubbed]] == Weblinks == {{Wiktionary|Raubkopie}} * [http://www.privatkopie.net/ Privatkopie.net – Rettet die Privatkopie] * [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/ Das deutsche Urheberrechtsgesetz – UrhG] * [http://www.attac.de/wissensallmende/digital/urheberrecht.php ATTAC: Urheberrecht / Copyright] * [http://www.fairsharing.de/ Pauschalvergütungsmodell/Kulturflatrate] * [http://www.raubkopierer.info/ Weitere nützliche Informationen zum Thema Raubkopierer und Co] * [http://www.hartabergerecht.de/ Die offizielle Website zu der von der Filmindustrie ins Leben gerufenen Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“] * [http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/ Aufklärung über den Vergleich der Raubkopierer mit Verbrechern] {{Rechtshinweis}} [[Kategorie:Urheberrecht]] [[en:Copyright infringement]] [[es:Piratería (derecho de autor)]] [[fi:Tekijänoikeusloukkaus]] [[no:Piratkopiering]] [[pt:Pirataria moderna]] [[simple:Copyright infringement]] [[sl:Kršenje pravic razširjanja]] [[sv:Piratkopiering]] [[vi:Vi phạm bản quyền]] [[zh:盗版]]




Diese Version des Artikels stammt vom 07.03.2006.



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