Versicherung
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Versicherung
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2006-01-30T17:00:59Z
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Der Begriff '''Versicherung''' wird allgemein mehrdeutig verwendet. Man versteht darunter:
#Eine [[Versicherungsgesellschaft|Gesellschaft]], die Versicherungsverträge anbietet, also der "Versicherer".
#Eine bindende Zusage: Ich versichere = Ich sage die Wahrheit.
#Einen Versicherungsvertrag.
#Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Prämie) in den Geldtopf "Versicherung" ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles abgesichert zu sein. Andererseits wird der Versicherungsfall in Wirklichkeit nur bei wenigen Versicherten eintreten, weshalb der Geldtopf bei bezahlbarer Prämie ausreicht. In diesem Sinne ist nach Karl Hax eine Versicherung die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
==Versicherung im Kontext des Risikomanagements==
Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich das [[Risikomanagement]]. Risikomanagement oder Risk-Management (engl.) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von [[Risiko]] ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:
# Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
# Die Gefahren, welcher die Werte ausgesetzt sind
# Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).
Weitere Dimensionen von Risiko sind [[Wahrscheinlichkeit|Eintrittswahrscheinlichkeit]] und Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der [[Versicherungsmarkt]] (als Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. [[Put-Option]]). Ausserdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die [[Securitization]], welche den [[Kapitalmarkt]] zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.
Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomangement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen Massnahmen (z.Bsp. Risikohäufigkeit reduzieren, planmässiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmässig umgegangen werden.
==Klassifikation von Versicherungsvertragsarten==
Allgemein werden Versicherungsverträge an Hand von zwei Kriterien in Gruppen eingeteilt:
:'''1. Personen- und Nichtpersonenversicherungen'''
:*Die Personenversicherung gliedert sich in die [[Lebensversicherung|Lebens-]], die [[Krankenversicherung|Kranken-]] und die [[Unfallversicherung]].
:*Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind [[Grundstücksversicherung|Grundstücks]]- & [[Eigentumsversicherung]]
:'''2. Schadens- und Summenversicherungen'''
:*Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die [[Krankenversicherung|Kranken-]], die [[Hausratversicherung|Hausrat-]], die [[Haftpflichtversicherung|Haftpflicht-]] und die [[Rückversicherung]] sowie die [[Autoversicherung]].
:*Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die [[Lebensversicherung]], daneben steht noch die [[Unfallversicherung]].
==Grundprinzip der Versicherung==
Versicherung ist die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Prämienzahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.
Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten.
Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren:
* Biometrischen Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken, wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch [[Lebensversicherung]]sprodukte abgedeckt
* Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die [[Rechtsschutzversicherung]] und die [[Krankenversicherung]] gedeckt
* Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
* Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der [[Haftpflichtversicherung]] gedeckt
Die Zweige der [[Sozialversicherung]]en können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich um anlage- ([[Kapitaldeckungsverfahren]]) oder umlagefinanzierte ([[Umlageverfahren]]), staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Sie werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.
===Deckungsprinzipien===
Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.
* Mit dem [[Kapitaldeckungsverfahren]] wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.
* Das [[Umlageverfahren]] wird überwiegend in der gesetzlichen Versicherung angewendet. Diese ist im eigentlichen Sinne des Wortes keine Versicherung, sondern ein Transfersystem.
Besonders augenscheinlich wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung von [[Rentenversicherung|gesetzlicher]] und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z.T. auch des Invaliditätsrisikos.
===Untypische Versicherungen===
Eine [[Lotterie]] ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen!
Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontinenversicherung, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der [[Rendite]] für die Überlebenden genutzt.
Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorläufer unserer heutigen Renteversicherungen anzusehen.
Die insbesondere in Frankreich übliche [[Kapitalisierung]] ist ebenfalls im eigentlichen Sinn keine (Lebens-)versicherung, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.
==Der Versicherungsvertrag in Deutschland==
===Definition des Versicherungsvertrages===
Ein Versicherungsvertrag ist die
* entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige
* Zusage einer Leistung
* für den Fall, dass ein Ereignis entritt, von dem noch ungewiß ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall),
* wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahl erfolgt.
===Rechtsquellen===
Der Versicherungsvertrag ist in Deutschland ein privatrechtlicher Vertrag. Aufgrund der hervorgehobenen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Versicherungen und den zahlreichen Spezialitäten des Versicherungsrechts wurde 1908 das Gesetz über den Versicherungsvertrag ('''Versicherungsvertragsgesetz - VVG''') in Kraft gesetzt. Als Spezialnorm des Versicherungsrechts hat es Vorrang vor den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ([[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]), von dem nur die allgemeinen Bestimmungen etwa zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der spezifische Sprachgebrauch in der Auslegung für das VVG maßgeblich sind.
Neben dem BGB haben das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) Einfluss auf den Versicherungsvertrag.
Das VVG findet keine Anwendung auf die Zweige der [[Sozialversicherung]], die Seeversicherung und die [[Rückversicherung]].
Neben den gesetzlichen Normen sind die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden '''Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)''' von zentraler Bedeutung. In den AVB wird der Versicherungsfall, die Leistungsmodalitäten und andere wichtige, allgemeine Details zum Versicherungsvertrag geregelt. Vereinbarungen, die nur für den konkreten Versicherungsvertrag gelten und nicht mit dem Inhalt der für den Vertrag maßgeblichen AVB vereinbar sind, werden in so genannten '''Besonderen Vereinbarungen (BV)''' festgehalten. Diese haben in ihrer Wirkung Vorrang vor den AVB. Alle Arten von Versicherungsbedingungen müssen sich an den Verbraucherschutzbestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; §§ 305 ff BGB) messen lassen: Mehrdeutigkeit geht zu Lasten des Versicherers, überraschende oder übermäßig benachteiligende Bedingungen sind unwirksam. Teilweise geben die Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Regelungen wider, teilweise weichen sie von diesen ab oder konkretisieren sie. Sie haben dem Versicherungsnehmer eine umfassende Übersicht über seine Rechte und Pflichten zu geben.
Bis [[1994]] war der deutsche Versicherungsmarkt reguliert. Dies bedeutete, dass jeder Versicherungstarif inklusive der AVB und der versicherungsmathematischen Kalkulation explizit durch die damals zuständige Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) genehmigt werden musste. Um für das einzelne Versicherungsunternehmen das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, wurden daher einheitliche AVB in den verschiedenen Versicherungssparten verwendet. So waren beispielsweise die privaten Haftpflichtversicherungen aller Anbieter hinsichtlich ihrer AVB identisch, der Wettbewerb bewegte sich fast ausschließlich auf der Preisebene. Mit der '''Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes 1994''' entfiel die Genehmigungspflicht für neue Tarife und ihre AVB, so dass sich schon nach kurzer Zeit in einigen Sparten (beispielsweise [[Berufsunfähigkeitsversicherung]]) ein heftiger Wettbewerb bei den AVB entwicklte. Soll heute ein Versicherungsvertrag neu abgeschlossen werden, ist ein Bedingungsvergleich unverzichtbar.
Der einzelne Versicherungsvertrag wird im so genannten '''Versicherungsschein''' (oder auch Police) dokumentiert. Im Versicherungsschein werden alle vertragsindividuellen Inhalte festgehalten (beispielsweise Versicherungsbeginn und -ende, Prämie, Versicherungssummen, versicherte Risiko, Tarif).
===Am Versicherungsvertrag Beteiligte===
Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags sind der Versicherer auf der einen und der '''Versicherungsnehmer''' auf der anderen Seite. Als Versicherungsnehmer kommen natürliche wie juristische Personen in Frage. Auf beiden Vertragsseiten können auch mehrere Parteien beteiligt sein. So ist es beispielsweise möglich, dass es zwei Versicherungsnehmer gibt (beispielsweise Ehepaar), genauso wie mehrere Versicherer (Konsortium) an einem Versicherungsvertrag beteiligt sind. Versicherer treten zumeist als Versicherungs[aktiengesellschaft] auf, daneben können sie als [Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit] (VVaG) oder als öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt organisiert sein. Ausländische Versicherer aus der [EU], dem [EWR] und der Schweiz sind im europäischen Binnenmarkt wie in ihrem Sitzland zugelassen, Versicherer aus anderen Ländern müssen eine Niederlassung in Deutschland begründen, bevor eine Zulassung möglich ist.
Bei Personenversicherungen gibt es neben dem Versicherungsnehmer noch eine oder mehrere '''versicherte Personen''', auf die das versicherte Risiko abgestellt ist. Die bezugsberechtigten Personen in der Lebensversicherung gehören im engeren Sinn nicht zu den Beteiligten, wenn sie auch gerade in der betrieblichen Altersversorgung Informations- und Gestaltungsrechte im Bezug auf den Versicherungsvertrag haben.
In der Schadenversicherung sind häuig weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt, sei es als versicherte Person bei der Versicherung für fremde Rechnung oder aufgrund sonstiger enger Beziehung zum versicherten Interesse. In der [[Haftpflichtversicherung]] ist der Geschädigte im Schadensfall beteiligt, sei es über den Direktanspruch im Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, sei es über ihn schützende Regelungen des [[Versicherungsvertragsgesetz|Versicherungsvertragsgesetzes]] wie § 156 Absatz 1 oder § 157 VVG.
Indirekt gilt auch der [[Versicherungsvermittler]] als Beteiligter, da er als Handelsvertreter oder Makler den Versicherungsvertrag zwischen den Vertragsparteien vermittelt.
===Rechtspflichten und [[Obliegenheit]]en der Beteiligten===
Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer einklagbare Pflicht, die Versicherungsprämie zu zahlen. Obliegenheiten sind zwar nicht einklagbar, werden sie jedoch vom Versicherungsnehmer schuldhaft verletzt, kann es sein, dass der Versicherer keine Versicherungsleistung erbringen muss. Die Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Art der Versicherung erheblich. Sie können darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden ergreifen muss, können aber auch nur darin bestehen, den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist über den eingetretenen Versicherungsfall zu informieren.
Die vertragliche Hauptleistung des Versicherers ist die so genannte Gefahr- oder Risikotragung, dass heißt im Schadensfall die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherer hat nur eine Obliegenheit zu erfüllen. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung obliegt es dem Versicherer die eingereichten Unterlagen auch zu prüfen und bei Bedarf Rückfragen zu stellen.
Der Versicherungsnehmer hat die vereinbarte Prämie zu leisten, eine verspätete Leistung kann den Versicherungsschutz für während des [[Verzug]]s eintretende Versicherungsfälle beeinträchtigen oder die Unwirksamkeit des Vertrages nach sich ziehen.
===Beendigung von Versicherungsverträgen===
Versicherungsverträge sind regelmäßig auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Beträgt die vereinbarte Dauer mehr als ein Kalenderjahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf von einer der Seiten gekündigt wird. Damit soll der Versicherungsnehmer vor unvorhersehbaren Deckungslücken geschützt werden.
Kündigungsrechte stehen beiden Vertragsparteien aus gesetzlich geregelten Fällen zu: Prämienverzug des Kunden, unberechtigte Leistungsverweigerung des Versicherers und Leistungsfall sind die häufigsten; in der privaten [[Krankenversicherung]] verzichtet der Versicherer auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall.
Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die entstehenden Abschlusskosten (z.B. für die Vermittlung des Vertrages) häufig "[[Zillmerung|gezillmert]]". Das bedeutet, dass diese Kosten rechnerisch auf die ersten Jahre der Laufzeit verteilt werden. Dies führt dazu, dass der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung in den ersten Jahren trotz Einzahlung in den Vertrag sehr gering oder sogar Null sein kann, da die gezahlten Beiträge Anfangs nur zur Deckung dieser Kosten herangezogen werden.
==Versicherungsvertragsarten==
Die Versicherungsvertragsarten werden je nach Land auch anders genannt, zum Beispiel "Branchen", "Versicherungszweige" oder "Sparten".
* [[Lebensversicherung]]
** [[Risikolebensversicherung]]
** [[Kapitallebensversicherung]]
*** [[fondsgebundene Kapitallebensversicherung]]
** [[Rentenversicherung]]
*** [[fondsgebundene Rentenversicherung]]
* [[Krankenversicherung]]
** [[gesetzliche Krankenversicherung]]
*** [[private Ergänzungstarife zur gesetzlichen KV]]
** [[private Krankenversicherung]]
** [[Dread-Disease-Versicherung]] (schwere Krankheiten)
* [[Reiseversicherung]]
** [[Reisestornoversicherung]]
** [[Reisemittelversäumnisversicherung]]
** [[Reisegepäckversicherung]]
** [[Reiseunfallversicherung]]
** [[Reisekrankenversicherung]]
** [[Reiserücktransportversicherung]]
** [[Reiseprivathaftpflichtversicherung]]
** [[Reiseassistenzversicherung]]
* [[Berufsunfähigkeit]]
* [[Haftpflichtversicherung]]
** [[Kfz-Haftpflichtversicherung]]
** [[Privathaftpflichtversicherung]]
** [[Tierhalterhaftpflichtversicherung]]
** [[Betriebshaftpflichtversicherung]] (General Liability, GL) und Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI)
** [[Produkthaftpflichtversicherung]]
** Bauherrenhaftpflichtversicherung
** Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager ([[D&O-Versicherung]])
** Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Stiftungsräte von Pensionskassen
** [[EPLI]] (Employers Practice Liability Versicherung)
* Sachversicherung
** [[Hausratversicherung]]
** [[Gebäudeversicherung]]
** [[Gewerbeversicherung]], Schweiz: Geschäftsversicherung
** Bauwesenversicherung
** Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung
** Montageversicherung
** spezielle Erdbebenversicherung
** spezielle Hagelschadenversicherung für Obstkulturen
* [[Betriebsunterbrechungsversicherung]]
* [[Rechtsschutzversicherung]]
* [[Kfz-Versicherung]]
* [[Unfallversicherung]]
* [[Pflegeversicherung]]
* [[Tierhalterversicherung]]
* [[Kreditversicherung]]
* Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt)
* Kidnap&Ransom (Entführung und Lösegeld)
* Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Führerausweisentzug
* Private Arbeitslosenversicherung
''siehe auch:'' [[Abonnentenversicherung]]
===Weblinks===
*Der [[Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft]]
**hat unter anderem ein [http://www.gdv.de/von_a_bis_z/index.html Stichwortverzeichnis] vieler Versicherungsbegriffe veröffentlicht<br><br>
*Der [http://www.vvo.at Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs] bietet einen Überblick und Informationen zur Branche in Österreich<br><br>
*[http://www.vvw.de/vvw/indexall.asp?breite=1024 Verlag Versicherungswirtschaft]
**i.d.R. sehr gute und fundierte Publikationen zu allen Versicherungsthemen und -sparten<br><br>
*[http://www.vw.fh-koeln.de/service/vers_internet/ Linkliste des Fachbereichs Versicherungswesen der FH Köln]
**Zusammenfassung verschiedener privater Versicherungen<br><br>
*[http://www.versicherungsombudsmann.de Homepage des Vereins Versicherungsombudsmann e. V.]
**Als kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle bereinigen diese Streitigkeiten schnell und unbürokratisch.<br><br>
*[http://www.pkv-ombudsmann.de/ Homepage des PKV-Ombudsmanns.]
**Kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle für den Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.<br><br>
*[http://www.bundderversicherten.de/ Bund der Versicherten e. V.]
**unabhängiger Verein zur Versicherungsberatung<br><br>
*[http://www.bvvb.de/ Bundesverband der Versicherungsberater e.V.]
**gerichtlich zugelassene Versicherungsberater ohne Provisionsinteresse
{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Versicherungswesen| ]]
[[Kategorie:Schaden]]
{{Deutschlandlastig}}
[[be:Страхаваньне]]
[[da:Forsikring]]
[[en:Insurance]]
[[es:Seguro]]
[[fi:Vakuutus]]
[[fr:Assurance]]
[[he:ביטוח]]
[[id:Asuransi]]
[[io:Asekuro]]
[[it:Assicurazione]]
[[ja:保険]]
[[lt:Draudimas]]
[[ms:Insuran]]
[[nl:Verzekering]]
[[no:Forsikring]]
[[pl:Ubezpieczenie]]
[[sv:Försäkring]]
[[zh:保險]]
Diese Version des Artikels stammt vom 09.02.2006.
Der Inhalt dieser Seite basiert auf dem Artikel
„Versicherung“ aus der freien Enzyklop�die
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