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Wehrmacht und NS-Verbrechen




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.6alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Wehrmacht und NS-Verbrechen 142942 move=:edit= 14284291 2006-03-04T19:18:42Z Steschke 20203 Belege? '''Verbrechen der Wehrmacht''' bezeichnet die Beteiligung der [[Deutsche Wehrmacht|Deutschen Wehrmacht]] an den [[Verbrechen]] des [[NS-Regime]]s. Diese Verstrickung betraf erhebliche Teile der WehrmachtsfĂŒhrung und der GeneralitĂ€t sowie einer unbekannten Zahl einzelner Soldaten. == Die Wehrmacht als Teil des NS-Regimes == Die von Wehrmachtsangehörigen verĂŒbten Kriegsverbrechen waren großenteils Bestandteil der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik und Rassenideologie. Das [[Oberkommando der Wehrmacht]], der WehrmachtfĂŒhrungsstab sowie einzelne Generale wie [[Walter von Reichenau|Reichenau]], [[Erich von Manstein|Manstein]] u. a. waren fĂŒr die propagandistische Indoktrination der Truppenkommandeure zustĂ€ndig und daher fĂŒr deren Taten verantwortlich. Das entband die AusfĂŒhrenden, soweit es um Verbrechen ging, allerdings nicht von deren eigener Verantwortung. Durch das MilitĂ€rstrafgesetzbuch (MStGB), die Kriegsstrafrechtsverordnung (KStVO) und die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) waren Vergehen gegen die „Manneszucht“, das heißt insbesondere PlĂŒnderung und Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung mit schweren Strafen (Festungshaft oder Todesstrafe) bewehrt. Auch nach geltendem Recht waren die Verbrechen, in die Wehrmachtangehörige verwickelt waren, strafbar. Allerdings wurden diese Gesetze in ganz wesentlichem Umfang praktisch außer Kraft gesetzt, wie unten anhand des so genannten Kriegsgerichtsbarkeitserlasses ausgefĂŒhrt ist. Verbrechen von Wehrmachtsangehörigen gab es vor allem an der Ostfront. Die Wehrmacht war an folgenden Verbrechen beteiligt: *[[Massaker]]n und Massenerschießungen wie in [[Babi Jar]], *[[Völkerrecht|völkerrechtswidrige]] Behandlung von sowjetischen Kriegsgefangenen, *völkerrechtswidrige Erschießungen von Angehörigen der sowjetischen StreitkrĂ€fte, *teilweise Zusammenarbeit mit [[SS-Einsatzgruppen]] bei der [[Holocaust|Judenvernichtung]] und bei Massenmorden. === Der Kommissarbefehl === Sowjetische Kommissare (höhere Offiziere bzw. ParteifunktionĂ€re) wurden aufgrund des so genannten [[Kommissarbefehl]]s vom [[6. Juni]] [[1941]] widerrechtlich hingerichtet. Den Befehl hatte General [[Walter Warlimont]] im Auftrag des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht unterzeichnet: Er erklĂ€rte, dass „im Kampf gegen den Bolschewismus (...) insbesondere gegenĂŒber den politischen Kommissaren (...) eine Schonung und völkerrechtliche RĂŒcksichtnahme (...) falsch ist (...) Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ''ergriffen,'' grundsĂ€tzlich sofort mit der Waffe zu ''erledigen.“'' Wieweit der Kommissarbefehl zur Anwendung kam, wird unten erlĂ€utert. === Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener und der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten === [[Adolf Hitler]] hatte bereits im Vorfeld des Angriffs auf die Sowjetunion in einem Vortrag am [[30. MĂ€rz]] [[1941]] vor etwa 250 GenerĂ€len der Wehrmacht den kommenden Krieg als „Kampf zweier Weltanschauungen“ bezeichnet und verlangt, „von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abzurĂŒcken“. DemgemĂ€ĂŸ sah der im Auftrag Hitlers von [[Generalfeldmarschall]] [[Wilhelm Keitel]] unterzeichnete so genannte [[Kriegsgerichtsbarkeitserlass]] vom [[14. Mai]] [[1941]] vor, dass * Straftaten feindlicher Zivilpersonen der ZustĂ€ndigkeit der Kriegsgerichte und Standgerichte bis auf weiteres entzogen wurden, * [[FreischĂ€rler]] „durch die Truppe im Kampf ''oder'' auf der Flucht schonungslos zu ''erledigen'' sind“, * auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen (...) auf der Stelle mit den Ă€ußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen sind“ * es „ausdrĂŒcklich verboten wird, verdĂ€chtige TĂ€ter zu verwahren, um sie (...) an die Gerichte weiterzugeben“. Zur Absicherung der TĂ€ter sah der Erlass vor, dass fĂŒr „Handlungen, die Angehörige der Wehrmacht (...) gegen feindliche Zivilpersonen begehen, kein Verfolgungszwang besteht, auch dann nicht, wenn die Tat zugleich ein militĂ€risches Verbrechen (...) ist“. Generalleutnant [[Hermann Reincke]] – ihm unterstand die Abteilung Kriegsgefangene im OKW – erlĂ€uterte dies fĂŒr seinen Bereich in einem Grundsatzbefehl vom 8. September 1941 dahingehend, dass der „Waffengebrauch gegenĂŒber sowjetischen Kriegsgefangenen in der Regel als rechtmĂ€ĂŸig gilt“. [[Hermann Göring]] erklĂ€rte am 16. September 1941: ''„bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen sind wir im Gegensatz zur Verpflegung anderer Gefangener an keine internationalen Verpflichtungen gebunden.“'' Letzteres ist unrichtig, weil Artikel 82 des [[Genfer Abkommen]]s von 1929, das auch Deutschland unterzeichnet hatte, bestimmte, dass seine Regeln auch dann galten, wenn einer der KriegsfĂŒhrenden – wie im Fall der Sowjetunion – nicht Vertragspartei war.Göring fuhr fort: ''„Ihre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen fĂŒr uns richten.“'' In einer Besprechung der Chefs des Generalstabs der 18. Armee am 13. November 1941 wurde daraus die Konsequenz gezogen: ''„Nichtarbeitende [[Kriegsgefangener|Kriegsgefangene]] in den Gefangenenlagern haben zu verhungern.“'' Durch Wehrmachtssoldaten wurden Vergewaltigungen und PlĂŒnderungen und Zerstörungen von WohnhĂ€usern, zivilen GebĂ€uden und Kirchen durchgefĂŒhrt, was nach dem geltenden Wehrmachtsstrafrecht strafbar war. Gegen diese Taten wurde kriegsrechtlich vorgegangen. Zwischen 1939 und 1945 wurden 84356 GefĂ€ngnisstrafen ĂŒber einem Jahr von der Wehrmachtjustiz verhĂ€ngt, auch gegen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung (Seidler 1996:379). FĂŒr die Wehrmachtssoldaten wurden in den annektierten Gebieten Frauen und MĂ€dchen gezwungen, in [[Wehrmachtsbordell]]en als Zwangsprostituierte zu arbeiten, was der Praxis von Zwangsbordellen in den Konzentrationslagern entsprach. Wenn die Frauen dabei erkrankten, wurden sie zumeist erschossen. EntschĂ€digungen haben die Zwangsprostituierten im Gegensatz zu den Zwangsarbeitern bisher noch nicht erhalten; zudem wird dieser Opferkreis in der deutschen Öffentlichkeit nur selten erwĂ€hnt. Da sie unter britischen Schutz standen, wurden jĂŒdische polnische Offiziere nicht in die Tötungsmaschinerie der Nazis eingebunden (MĂŒller 2005:228). === Beteiligung der Wehrmacht an der so genannten Endlösung === Eine wichtige Etappe auf dem Weg zur so genannten [[Endlösung der Judenfrage|Endlösung]] ist ein dritter Erlass. Am [[17. Juli]] [[1941]] ordnete die Abteilung Kriegsgefangene im Oberkommando der Wehrmacht nach einer Vereinbarung mit [[Reinhard Heydrich]]s Reichssicherheitshauptamt die Auslieferung von „politisch untragbaren“ Gefangenen an Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des [[Sicherheitsdienst (Deutsches Reich)|SD]] an. Nach den AusfĂŒhrungsrichtlinien Heydrichs vom selben Tage waren mit „politisch untragbaren Gefangenen“ die bedeutenden FunktionĂ€re des Staates, die leitenden Persönlichkeiten der Zentral- und Mittelinstanzen bei den staatlichen Behörden, die fĂŒhrenden Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, die „sowjetischen Intelligenzler“ und ''alle Juden'' gemeint. Zur psychologischen Erleichterung fĂŒr die Soldaten und Förderung der Massenmorde und Verbrechen an Zivilisten und Juden wurden Juden und Partisanen gleichgesetzt. Typisch hierfĂŒr ist ein Befehl von Generalfeldmarschall [[Walter von Reichenau]] vom 10. Oktober 1941, wonach ''„der Soldat fĂŒr die Notwendigkeit der harten aber gerechten SĂŒhne am jĂŒdischen'' Untermenschentum ''volles VerstĂ€ndnis haben muss, da Erhebungen im RĂŒcken der Wehrmacht (...) erfahrungsgemĂ€ĂŸ stets von Juden angezettelt wurden.(...) Immer noch werden heimtĂŒckische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht (...) und wie anstĂ€ndige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgefĂŒhrt. (...) Ein solches Verhalten der Truppe ist nur noch durch völlige Gedankenlosigkeit zu erklĂ€ren.“.'' Poeppel (s.Literaturverzeichnis), ein Kritiker der so genannten Wehrmachtsausstellung, will damit darlegen, dass die Fronttruppe Zivilpersonen in aller Regel entsprechend dem Erlaubten behandelte und planmĂ€ĂŸige Übergriffe und Kriegsverbrechen die Ausnahme waren. (Damals) [[General]] [[Erich von Manstein]] bezeichnete in einem Befehl vom 20. November 1941 ''„das Judentum als den Mittelsmann zwischen dem Feind im RĂŒcken und den noch kĂ€mpfenden Resten der Roten Wehrmacht und der Roten FĂŒhrung (...) Das jĂŒdisch-bolschewistische System muss ein fĂŒr alle mal'' ausgerottet ''werden.“.'' [[Generaloberst]] [[Hermann Hoth]] formulierte dies in einem Armeebefehl der 17. Armee vom 17. November 1941 wie folgt: ''„Es ist die gleiche jĂŒdische Menschenklasse (...). Ihre ''Ausrottung'' ist ein Gebot der Selbsterhaltung“. Kein Soldat der Wehrmacht wurde zur Teilnahme an entsprechenden Vernichtungsaktionen gezwungen, bei lautstarken Protesten höherer Offiziere war dagegen eine Ablösung die Regel (so der Oberbefehlshaber Ost Generaloberst [[Johannes Blaskowitz]], als er gegen die Behandlung der Zivilbevölkerung und die Judenverfolgung in Polen protestierte). === Zahlen === WĂ€hrend der vorgenannte Kommissarbefehl nach Streit wohl „nur“ einige Tausend Opfer verlangte, kostete der letztgenannte Befehl der Auslieferung an den [[Sicherheitsdienst ReichsfĂŒhrer-SS|SD]] etwa 500.000 bis 600.000 Gefangene das Leben. Insgesamt fielen nach einer SchĂ€tzung von [[Christian Streit]] 3,3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene dem einkalkulierten Tod zum Opfer, das sind 57 % aller in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Rotarmisten. Zwei Millionen waren, weil sie gar nicht als Menschen behandelt werden sollten und deshalb auch allenfalls mangelhafte Vorbereitungen fĂŒr ihre Aufnahme in Lagern getroffen worden waren, bereits vor FrĂŒhjahr 1942 tot. Die Todesrate der von der Wehrmacht gefangen genommenen englischen und amerikanischen Soldaten betrĂ€gt demgegenĂŒber etwa 3,5 %. Wilhelm Keitel und die in dem [[NĂŒrnberger Prozesse]]n mitangeklagten MilitĂ€rs haben versucht, das Massensterben auf die Unmöglichkeit zurĂŒckzufĂŒhren, die immensen Gefangenenmassen zu versorgen. Dies wird in der historischen Forschung als unzutreffende Verschleierung gewertet. == Rezeption des Verhaltens der Wehrmacht == Die Wehrmacht konnte sich zunĂ€chst vor einer [[Nationalsozialismus|nationalsozialistischen]] [[Indoktrination]] schĂŒtzen, was auch Mitgliedern der Verschwörung des [[20. Juli 1944]] Möglichkeiten bot. Doch die [[Schutzstaffel|SS]] und die [[NSDAP]] versuchten zunehmend, das MilitĂ€r zu politisieren. Gegen Kriegsende wurden jedem Truppenteil „NS-FĂŒhrungsoffiziere“ zugeordnet, deren Bedeutung jedoch gering war. Typisch war in der oberen WehrmachtfĂŒhrung jedoch bis zum Schluss der unpolitische Technokrat, der sich auf sein militĂ€risches Fachgebiet beschrĂ€nkte und moralische und politische Fragen ignorierte oder verdrĂ€ngte. Der britische Historiker Christopher Browning hat manche in der Wehrmachtsausstellung als verbrecherisch prĂ€sentierte Maßnahmen etwa gegen den serbischen Partisanenkrieg als „realitĂ€tsnahe“ Antwort bezeichnet, um „eine militĂ€rische Katastrophe“ zu vermeiden. Auch heute wird das Verhalten von Partisanen (Hinterhalte, Tarnung als Zivilpersonen, Missbrauch von Abzeichen etc.) als völkerrechtswidrig gewertet. „Die Aufgabe von Berufssoldaten war es, ihr Vaterland gegen Feinde zu verteidigen, es stand ihnen nicht zu, ihr Urteil und ihre LoyalitĂ€t von der Politik der Regierung abhĂ€ngig zu machen, die diese Feinde schuf.“ In den [[NĂŒrnberger Prozesse]]n wurde die Wehrmacht trotz ihrer Beteiligung an [[Kriegsverbrechen]] ''nicht'' zur verbrecherischen Organisation erklĂ€rt. Einzelne Offiziere – insbesondere die „Quasi-Generalstabschefs“ [[Wilhelm Keitel]] und [[Alfred Jodl]] – wurden allerdings als Hauptkriegsverbrecher angeklagt, fĂŒr schuldig befunden und zum Teil hingerichtet. Die umstrittene [[Wehrmachtsausstellung]] des [[Hamburger Institut fĂŒr Sozialforschung| Hamburger Instituts fĂŒr Sozialforschung]] dokumentierte fĂŒr ein breites Publikum, dass auch Wehrmachtssoldaten aktiv an Hinrichtungsaktionen von Zivilisten und WiderstandskĂ€mpfern sowie am [[Völkermord]] gegen [[Juden]] beteiligt gewesen waren. Sie hatten MassengrĂ€ber ausgehoben sowie Erschießungen und Vergeltungsaktionen an Zivilisten durchgefĂŒhrt. Diese Ausstellung griff das bis dahin in Deutschland vorherrschende Bild einer 'sauberen', rein auf das militĂ€rische beschrĂ€nkten Wehrmacht an. Jedoch wurden in der ersten Fassung der Ausstellung auch Exponate von Verbrechen gezeigt, die die Wehrmacht nicht begangen hatte. Nach dem Protest eines polnischen und eines ungarischen Historikers wurden die Exponate ĂŒberprĂŒft und die Ausstellung entsprechend wissenschaftlicher AnsprĂŒche ĂŒberarbeitet. Die starre DurchfĂŒhrung von Durchhaltebefehlen (zum Beispiel bei der Schlacht um [[Stalingrad]]) kostete vielen deutschen Soldaten vermeidbar das Leben. [[General|GenerĂ€le]], die sich diesen fast immer von Hitler persönlich gegebenen Befehlen widersetzten, wurden meistens abgelöst, aber nicht weiter belangt. Generalfeldmarschall [[Erwin Rommel]] schadete demgegenĂŒber sein eigenmĂ€chtiges Ausweichen in Afrika [[1942]] ebenso wenig wie der taktische RĂŒckzug des Waffen-SS-Generalobersten [[Paul Hausser]] im Februar/ MĂ€rz [[1943]] vor der Wiedereinnahme von [[Charkiw]]. Andererseits sind die Ereignisse vom [[20. Juli 1944]] wesentlich von einigen Angehörigen des Offizierkorps getragen worden. Offiziere wie Stauffenberg hatten zwar zunĂ€chst die MachtĂŒbernahme der Nazis begrĂŒĂŸt, waren aber unter dem Eindruck der Verbrechen insbesondere im Hinterland der Ostfront zu ĂŒberzeugten Gegnern des Regimes geworden. Schon vor dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gab es jedoch militĂ€rischen Widerstand im Zusammenhang mit der [[Sudetenkrise]] 1938. Auf Grund des "erfolgreichen" Abschlusses des [[MĂŒnchner Abkommen|MĂŒnchner Vertrags]] sahen die Offiziere damals jedoch keine Aussicht auf einen erfolgreichen Putsch. == Literatur == * Manfred Messerschmidt: ''Die Wehrmacht im NS-Staat. Zeit der Indoktrination.'' Hamburg, 1969 * Georg Tessin: ''Deutsche VerbĂ€nde und Truppen 1918–1939.'' OsnabrĂŒck, 1974 * Rudolf Absolon: ''Die Wehrmacht im Dritten Reich.'' 1969–1995 (6 BĂ€nde) * Rolf-Dieter MĂŒller (Hg.): ''Die Wehrmacht. Mythos und RealitĂ€t.'' MĂŒnchen, 1999, ISBN 3-486-56383-1 * Hans Adolf Jacobsen: ''Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener'' in: Martin Broszat/Hans-Adolf Jacobsen/Helmut Krausnick: ''Anatomie des SS-Staates.'' Band 2 ISBN 3-423-02916-1 * Christian Streit: ''Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen und völkerrechtliche Probleme des Krieges gegen die Sowjetunion'' in: Gerd R. UeberschĂ€r/Wolfram Wette, ''„Unternehmen Barbarossa“. Der deutsche Überfal auf die Sowjetunion.'' 1984, ISBN 3-506-77468-9 * Hannes Heer: ''Stets zu erschiessen sind Frauen, die in der Roten Armee dienen.'' 1995 ISBN 3-930908-06-9 * Martin van Creveld: ''Kampfkraft.MilitĂ€rische Organisation und militĂ€rische Leistung 1939–1945.'' Verlag Rombach Freiburg, 1989, ISBN 3-7930-0189-X * Philippe Masson: ''Die Deutsche Armee. Geschichte der Wehrmacht 1935–1945.'' 1994/96, ISBN 3-7766-1933-3 * Hans Poeppel, W.-K. Prinz v. Preußen, K.-G. v. Hase, ''Die Soldaten der Wehrmacht.'' 1998, ISBN 3-77662-057-9 *Rolf-Dieter MĂŒller: ''Der letzte deutsche Krieg 1939–1945.'' 2005, ISBN 3-608-94133-9 == Weblinks == * [http://www.his-online.de/cms.asp?IDN=297&H='792' www.his-online.de] Informationen zur Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944" vom Hamburger Institut fĂŒr Sozialforschung * [http://www.verbrechen-der-wehrmacht.de/ www.verbrechen-der-wehrmacht.de] Website zur Wehrmachtsausstellung vom Hamburger Institut fĂŒr Sozialforschung ''Siehe auch:'' [[Kriegsendphasenverbrechen]], [[Wehrmachtsausstellung]] [[Kategorie:Kriegsverbrechen der Wehrmacht| ]]



Diese Version des Artikels stammt vom 07.03.2006.



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