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Widmung (Recht)




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.6alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Widmung (Recht) 712298 10790537 2005-11-13T21:54:39Z C.Löser 45942 Als '''Widmung''' bezeichnet man einen [[Hoheitsakt]] (typischerweise ein [[Verwaltungsakt]], eine [[Satzung]] oder ein [[Gesetz]]), durch den eine Sache zu einer [[Recht der öffentlichen Sachen|öffentlichen Sache]] wird. Mit ihr wird gleichzeitig ein öffentlicher Zweck ([[Gemeingebrauch]]) festgelegt. Die Widmung und damit die Zweckbestimmung kann auch nachträglich geändert werden; die Aufhebung bezeichnet man als [[Entwidmung]], im [[Straßen- und Wegerecht]] als Einziehung. ''Siehe auch:'' [[Verkehrsgrund]] {{Rechtshinweis}} {{stub}} [[Kategorie:Recht der öffentlichen Sachen]]



Diese Version des Artikels stammt vom 19.02.2006.



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