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Zeuge




Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite MediaWiki 1.7alpha first-letter Media Spezial Diskussion Benutzer Benutzer Diskussion Wikipedia Wikipedia Diskussion Bild Bild Diskussion MediaWiki MediaWiki Diskussion Vorlage Vorlage Diskussion Hilfe Hilfe Diskussion Kategorie Kategorie Diskussion Portal Portal Diskussion Zeuge 102726 15767289 2006-04-17T20:54:37Z FlaBot 47951 Bot: Ergänze: simple; kosmetische Änderungen Als '''Zeuge''' wird eine Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes Angaben zur Sache machen kann ([[Zeugnis]] ablegen). [[Zeugenschaft]] gibt es vor allem im Bereich der Exekutive und des [[Recht]]s (vor Gericht, bei Beglaubigungen usw.), aber auch z.B. bei [[Trauung]]en. == Rechtsgebiete == *Zivilrecht: §§ 383, 384 [[Zivilprozessordnung|ZPO]], Ausnahmen in § 385 ZPO *Strafrecht: §§ 52 ff. StPO *Ordnungswidrigkeitenrecht: sh. Strafrecht zzgl. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz *Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltungsrecht: Nach § 98 VwGO gelten die Regeln der ZPO Am häufigsten werden Zeugen von Polizeibeamten sowie im Gerichtsverfahren befragt. Im Rahmen der [[Beweisaufnahme]] hat der Zeuge die Pflicht, wahrheitsgemäß über die von ihm wahrgenommenen Tatsachen und Zustände (§ 414 [[Zivilprozessordnung|ZPO]]) zu berichten. Er schildert dem Gericht also eigene Wahrnehmungen. Der [[Sachverständiger|Sachverständige]] hingegen stellt dem Gericht zusätzliches Fachwissen zur Verfügung, über das die Berufsrichter als Juristen und die Laienrichter nicht verfügen. Soweit die vor Gericht erscheinenden Sachverständigen nur über Wahrnehmungen berichten, die sie aufgrund ihres speziellen Fachwissens erst machen konnten (z.B. DNA-Untersuchungen), werden sie als sog. ''sachverständige Zeugen'' vernommen. Manchmal werden bei der Errichtung einer [[Urkunde]] vorsorglich Zeugen hinzugezogen, die die Urkunde mit unterschreiben (z.B. [[Trauzeuge]]n) - hier wird von Zeugen gesprochen, obwohl diese letztlich nicht über die Urkunde aussagen, sondern nur den [[Vorgang]] als solchen bestätigen. == Rechte und Pflichten == Die wahrheitsgemäße Aussage steht im Zentrum des abzulegenden Zeugnisses. Ebenso besteht die Pflicht zum Erscheinen auf gerichtliche Vorladung hin. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht analog vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß. Ein [[Zeugnisverweigerungsrecht]] (Aussageverweigerungsrecht) besteht nur, wenn der Zeuge glaubhaft machen kann, mit einer Partei oder - im Strafprozess - mit dem Angeklagten [[Verwandtschaft|verwandt]], [[Schwägerschaft|verschwägert]] oder [[Verlöbnis|verlobt]] zu sein oder wenn berufliche [[Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflichten]] (z.B. Arzt, Seelsorger) bestehen. Ein Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste (§ 55 StPO). Kommt der Zeuge seinen Pflichten nicht nach, können gegen ihn [[Ordnungsmittel]] wie [[Ordnungsgeld]], Vorführung oder [[Ordnungshaft]] in Betracht kommen. Die vorsätzliche [[Falschaussage]] ist immer dann strafbar, wenn die Aussage vor Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungssausschuß getätigt wurde. Die Strafbarkeit hängt hinsichtlich der Strafhöhe nur davon ab, ob sie unter [[Eid]] (vgl. [[Meineid]]) oder uneidlich geleistet wurde. Im Falle des Eides ist auch der fahrlässige Falscheid strafbar. Der Zeuge kann einen [[Zeugenbeistand]] (in der Regel einen [[Rechtsanwalt]]) hinzuziehen, wovon aber praktisch selten Gebrauch gemacht wird. Im übrigen sind ihm seine Kosten und Auslagen (Anfahrtskosten, Verdienstausfall u.a.) zu ersetzen. Bei bestimmten Verfahren ([[Organisierte Kriminalität]] u.ä.) kann dem Zeugen ein besonderer [[Zeugenschutz|Schutz]] gewährt werden. == Neuere Forschungsergebnisse == Ein Forscherteam der [[University of New South Wales]] im australischen [[Sydney]] berichtete im August 2004 von der überraschenden Entdeckung, dass zum Zeitpunkt der aufzuklärenden Ereignisse misslaunige Augenzeugen genauere Aussagen beibringen als solche, die sich gerade in guter Stimmung befinden. Der Sozialpsychologe Prof. [[Joseph P. Forgas]], Leiter der [[Studie]], führte das auf die [[Hypothese]] zurück, dass „Stimmungszustände [[Evolution|evolutionäre]] Signale dafür sind, wie mit bedrohlichen Situationen umgegangen werden soll.“ Eine wegen der Bedrohlichkeit des Geschehens ins Negative gerutschte Stimmungslage begünstigt demnach eine systematischere, aufmerksamere Informationsverarbeitung. == Arten == '''Amtszeugen''' sind Personen, die während der Amtsausübung Zeuge eines Vorfalles geworden sind und als Zeuge aussagen. '''Erkennungszeugen''' sind Zeugen, die einen Täter wiederekennen. '''[[Knallzeuge]]n''' sind Zeugen, die einen Unfall nicht beobachtet haben, sondern sich erst in dem Moment umgedreht haben, als es "geknallt" hat. Sie behaupten aber oft im Nachhinein, dass sie den Unfall gesehen haben. Ihre Aussage ist aber nicht nur wertlos, sie kann das Gericht sogar bei der Wahrheitsfindung verwirren. = == Siehe auch == * [[Zeugenschutz]] * [[Zeugen Jehovas]] == Weblinks == *[http://www.marketing.unsw.edu.au/HTML/ mktresearch/workingpapers/Cowley02_3.pdf PDF Eye-witness memory versus consumer memory] (Engl.) *[http://www.cse.unsw.edu.au/~min/Roget/roget4.htm Roget's Thesaurus of English Words and Phrases: eye witness] (Engl.) *http://www.psy.unsw.edu.au/~joef/jforgas.htm (Engl.) {{Wikiquote|Zeuge}} {{Rechtshinweis}} [[Kategorie:Strafverfahrensrecht]] [[Kategorie:Ordnungswidrigkeitenrecht]] [[Kategorie:Zivilprozessrecht]] [[Kategorie:Personen nach Tätigkeit]] [[Kategorie:Berufliche Funktion]] [[en:Witness]] [[es:Testigo]] [[fr:Témoin]] [[la:Testis]] [[nl:Getuige]] [[ru:Свидетель]] [[simple:Witness]] [[sv:Vittne]]



Diese Version des Artikels stammt vom 18.04.2006.



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